Politik

Hat FPÖ-Klage Erfolg, trifft es die Wahlhelfer

Heute Redaktion
13.09.2021, 18:44

Wegen der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl will die FPÖ die Republik klagen. Hat die Klage Erfolg, müssen Wahlhelfer mit Regressforderungen rechnen.

Die FPÖ klagt die Republik auf 3,4 Millionen Euro. Die Freiheitlichen wollen Schadenersatz für die zusätzlichen Wahlkampfkosten, die durch die Wiederholung und dann Verschiebung der Bundespräsidentenstichwahl entstanden sind.

Wenn die Klage der Freiheitlichen Erfolg hat, könnte das erhebliche Probleme für die damals beteiligten Beamten und Wahlbeisitzer – auch der FPÖ – bedeuten. Sie müssen nämlich, falls der Verfassungsgerichtshof der FPÖ den Schadenersatz zuspricht, mit Regressforderungen der Republik rechnen.

"Vorgesehen, dass Republik Regress fordert"

"Wenn die Republik Schadenersatz leisten muss, dann ist grundsätzlich vorgesehen, dass es einen Regress an das konkret handelnde Organ gibt und das sind mitunter auch Wahlbeisitzer – sogar freiwillig Handelnde", so der Zivilrechtsexperte Andreas Geroldinger im Gespräch mit dem "Ö1 Morgenjournal". Die Ehrenamtlichkeit dürfte aber als Milderungsgrund gelten.

Die FPÖ muss für die Klage ihre Wahlkampfkosten Cent für Cent offenlegen um die Wahlkampfkosten genau zu belegen. Das sei aber kein Problem, meint FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer. (red)

Jetzt E-Paper lesen