Einen Tag nach Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) musste heute auch Justizminister Josef Moser (ÖVP) im BVT-Untersuchungsausschuss Platz nehmen. Dessen Aussagen wurden mit Spannung erwartet, schließlich hatte Moser bereits bei früheren Gelegenheiten dem Innenminister klar widersprochen und im Gegensatz zu diesem einen Ermittlungsdruck von Seiten des Innenministeriums bestätigt.
Diese Sicht der Dinge bestätigte der Justizminister in seiner Befragung unter Wahrheitspflicht vor dem U-Ausschuss heute erneut. Moser sagte:
„"Offenbar bestand ein Ermittlungsdruck"“
Anzeichen dafür sieht er in beispielsweise in der äußerst späten Einbeziehung des Journalrichters, der ja erst am späten Vorabend der Hausdurchsuchung eine mündliche Genehmigung für diese erteilt hatte. Auch das Auswählen, Heranführen und die Vorbereitung der Zeugen in der Geheimdienst-Causa durch das Innenministerium bewerte Moser kritisch.
Sollen in derart heiklen Fälle, wie eben bei einer Hausdurchsuchung beim Inlandsgeheimdienst BVT, ausschließlich mündlich erteilte Genehmigungen eines Journalrichters ausreichen? Auf diese Frage entgegnete der Justizminister, dass er in dem Bereich durchaus Reformbedarf sehen würde.
Moser würde sich wünschen, dass bei Einrichtungen von "besonderem Interesse", wie etwa dem BVT, immer auch die Oberstaatsanwaltschaft zu informieren sei. Momentan sei dies allerdings noch nicht von der Rechtsordnung vorgesehen.
Mosers Aussagen sind vor allem deshalb interessant, weil diese im Bezug auf den angeblichen Ermittlungsdruck von Seiten des Innenministerium ganz klar den einen Tag zuvor getätigten Aussagen des Innenminister Herbert Kickl widersprachen.
Kickl erklärte nämlich rund 24 Stunden bevor Moser seinen Platz auf der Befragungsbank des U-Ausschusses übernahm, dass ihm von "einem Druck" überhaupt nichts bekannt gewesen sei.
Kickl behauptete außerdem, dass für ihn und die leitende Staatsanwältin Schmudermayer der Begriff "Ermittlungsdruck" ein heißer Kandidat für das persönliches Unwort des Jahres 2018 sei.
Nach Mosers Aussagen scheint aber klar: Zumindest der Koalitionspartner ÖVP dürfte das anders sehen. Allerdings sollte der Ermittlungsdruck nicht der einzige Aspekt der Affäre bleiben, indem der VP-Justizminister gänzlich andere Auffassungen zu vertreten scheint als der FP-Innenminister.
Moser erklärte nämlich auch, dass es durchaus in der Verantwortung eines Minister liege, dass Anfragen an sein Haus auch korrekt beantwortet werden würden. Kickl hatte dies ja gestern unter anderem mit den Worten verneint: "Ich bin da selber nicht dabei gewesen. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Ich habe hunderte Anfragen zu beantworten."
Nach Josef Moser ist heute übrigens die leitende Staatsanwältin Ursula Schmudermayer erneut geladen. Für die Juristin ist es bereits ihr dritter Befragungstermin vor dem BVT-Ausschuss.
(red)