Politik

Kanzleramt liefert Akten für den U-Ausschuss

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes wird das Kanzleramt nun die Akten für den U-Ausschuss liefern. Das Kurz-Handy jedoch nicht.

Heute Redaktion
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Das Bundeskanzleramt in Wien. (Archivfoto)
Das Bundeskanzleramt in Wien. (Archivfoto)
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Das Bundeskanzleramt muss die von der Opposition eingeforderten Unterlagen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss liefern. Das hat am Mittwoch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Der Antrag auf die Übermittlung der Handy-Nachrichten des Bundeskanzlers wurde hingegen zurückgewiesen, so der VfGH in einer Aussendung . Das Bundeskanzleramt sicherte gegenüberder APA die Übermittlung aller geforderten Akten an den U-Ausschuss noch am Mittwoch zu.

SPÖ, FPÖ und NEOS hatten sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da das Bundeskanzleramt relevante Akten nicht an den U-Ausschuss geliefert hatte. Zwei von drei Anträgen waren nun erfolgreich: Geliefert werden müssen noch fehlende Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria sowie die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie mancher Bediensteter des Bundeskanzleramtes.

Kanzler kann sein Handy behalten

Als unzulässig zurückgewiesen hat der VfGH den Antrag betreffend Nachrichten auf einem Mobiltelefon des Bundeskanzlers, weil die dem Antrag zugrunde liegende Aufforderung "nicht hinreichend bestimmt" war. Anders als bei der Entscheidung in der vergangenen Woche zu den Unterlagen aus dem Finanzministerium geht es diesmal nicht um die Exekution einer Entscheidung, merkte der VfGH explizit an.

"Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt", sicherte das Bundeskanzleramt im Gespräch mit der APA die Übermittlung zu.