Coronavirus

Würfel sind gefallen – das sind die neuen Corona-Regeln

Es ist fix: Die Bundesregierung hat sich auf weitere Lockerungen bei den Corona-Regeln ab 10. Juni verständigt.  "Heute" hat den Überblick:

Heute Redaktion
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Sebastian Kurz, am Freitag bei der großen Öffnungs-Konferenz im Kanzleramt.
Sebastian Kurz, am Freitag bei der großen Öffnungs-Konferenz im Kanzleramt.
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

"Die Beratungen waren von einer großen Zufriedenheit geprägt. Es gibt in allen Bereichen eine positive Entwicklung", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am Freitag in einer Pressekonferenz im Anschluss an einen Bund-Länder-Gipfel. Man habe sich daher auf weitere Lockerungen verständigt. Ab 10. Juni treten folgende Corona-Regeln in Kraft.

1
Gastronomie

➤ In den Lokalen sind wieder Treffen größerer Gästegruppen möglich. Indoor sind bis zu 8 Erwachsene, im Freien bis zu 16 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) erlaubt.

➤ Der Mindestabstand beträgt nur noch 1 Meter.

➤ Die Sperrstunde wird um zwei Stunden auf 24.00 Uhr nach hinten verlegt.

➤ Mitarbeiter unterliegen ebenfalls der 3G-Regel (getestet, geimpft, genesen).

2
Kultur & Veranstaltungen

➤ Ab 10. Juni müssen fix zugewiesene Sitzplätze zur Verfügung stehen.

➤ Die Besuchergrenzen: Outdoor: maximal 3.000 Personen,  indoor maximal 1.500 Personen

➤ Höchstens 75 Prozent der zur Verfügung stehenden Sitzplätze dürfen vergeben werden.

3
Gelegenheitsverkehr & Fahrgemeinschaften

➤ Reisebusse dürfen wieder voll besetzt verkehren; es gilt jedoch die 3G-Regel.

➤ Maske bei Fahrgemeinschaft von über 8 Personen (analog Kontaktbeschränkung)

4
Freizeitbetriebe & Sport

Musikproben im Amateurbereich wie bei professionellen Gruppen (3G, ohne Abstands- oder Quadratmeterregeln)

5
Handel

Doppelt so viele Personen dürfen wieder in die Shops – Hintergrund: pro Kunde müssen nur noch 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen (statt 20). 

6
Kontaktbeschränkungen

Treffen von bis zu 8 Erwachsenen indoor und bis zu 16 im Freien (+ dazugehörige Kinder) sind gestattet.

7
Einreise

➤ Einreise nach Österreich: nur Getestete, Genesene oder Geimpfte

➤ Quarantäne-Pflicht analog der Liste des renommierten deutschen Robert-Koch-Institutes

➤ Pre-Travel-Clearance nur mehr bei Hochinzidenz- und Virus-Varianten-Gebieten oder bei der Einreise ohne 3G

Weitere Lockerungen dann ab Juli

Die Regierung skizzierte am Freitag auch bereits einen Fahrplan für den weiteren Sommer: "Ab 1. Juli kann geheiratet werden, kann gefeiert werden und auch Großveranstaltungen wird es wieder geben", stellte Sebastian Kurz in Aussicht. Die 3G-Regel bleibt weiterhin aufrecht; Testpflicht gilt für Jugendliche ab 12 Jahren (sprich all jene, die sich impfen lassen können). Maskenpflicht gilt nur noch dort, wo die 3G-Regelung nicht greift (also in Öffis, im Supermarkt, etc.). In der Gastronomie gelten ab dem ersten Ferienmonat keine Einschränkungen mehr; auch die seit über einem Jahr geschlossene Nachtgastronomie (Discos, Clubs) dürfen im Laufe des Sommers wieder öffnen. Bei Veranstaltungen gibt es bereits ab 1. Juli keine Beschränkungen mehr (auch, was die Gastronomie betrifft). Eine Anzeigepflicht besteht dann ab 100 Personen, eine Bewilligung der Behörde muss ab 500 Menschen eingeholt werden.

Kurz: "Werden wir nicht übermütig, bleiben wir nach wie vor vorsichtig – vor allem jene, die noch nicht geimpft sind."

"Das Versprechen, dass wir im Sommer zur Normalität zurückkehren können, das können wir einhalten", freute sich Kurz. "Werden wir nicht übermütig, bleiben wir nach wie vor vorsichtig", bat der Kanzler die Österreicher.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com