Wien

Kalender im Gemeindebau-Stiegenhaus kostet 42 € Strafe

Eine Mieterin wollte in Wien das Stiegenhaus verschönern, doch im Gemeindebau ist das verboten. Nun muss Hildegard Z. dafür zahlen. 

Thomas Peterthalner
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Hildegard Z. vor ihrer Wohnung im Gemeindebau in Wien-Penzing.
Hildegard Z. vor ihrer Wohnung im Gemeindebau in Wien-Penzing.
Helmut Graf

Um wohnungslose Menschen zu unterstützen, kauft Hildegard Z. (78) aus Wien-Penzing jedes Jahr den Kalender der Wiener Straßenzeitung Augustin. Heuer hängte sie schmucken Jahresplaner vor ihrer Wohnungstüre im Gemeindebau in der Salisstraße 5-15 auf. "Der Nagel war schon jahrelang dort, bisher hat es niemanden gestört." Doch was die Mieter auf der Vierer-Stiege erfreute, gefiel den Vertretern von Wiener Wohnen weniger. "Plötzlich war der Kalender aus dem Stiegenhaus verschwunden", erzählt Hildegard Z. Dann passierte lange nichts, Monate später flatterte ihr eine geschmalzene Rechnung ins Haus. Weil man im Stiegenhaus nichts aufhängen darf, soll die Mieterin nun 42 Euro zahlen.

"Die Entrümpeldung kann nicht von der Allgemeinheit des Hauses übernommen werden, sondern ist von Ihnen als Verursacherin zu bezahlen", schreibt Wiener Wohnen an Hildegard Z. in Wien-Penzing. Die Umsatzsteuer ist in dem Betrag übrigens noch nicht enthalten. 

Auch Fußmatten abgestraft 

Hildegard Z. versteht die Gemeindebau-Welt nicht mehr: Erst vor kurzem wurden mehrere Mieter zur Kasse gebeten, weil sie zwei statt nur einer Fußmatte vor der Wohnung liegen hatten. Das kostete aber nur 18 Euro "Entrümpelungsgebühr". "Das ist doch lächerlich", ärgert sich Hildegard Z. "Der Kalender ist doch auch nicht schwerer als eine Türmatte – im Gegenteil!" 

Teures Kalenderverbot

Grund für das Kalenderverbot ist jedenfalls der Brandschutz im Gemeindebau. Eine Sprecherin von Wiener Wohnen berichtet: "Es ist die ständige Pflicht der Mieter, im Stiegenhaus nichts abzustellen, oder an der Wohnungstüre anzubringen. Es geht um die Sicherheit aller Mieter. Der Entrümpelungsbetrag ist standardmäßig und richtet sich nach den Aufwandskosten für Anfahrt, Einlagerung und ordnungsgemäßer Beschriftung – wenn ein Gegenstand einer Mieterin bzw. einem Mieter zugeordnet werden kann." Warum Hildegard Z. aber 42 Euro bezahlen muss, konnte am Montag nicht geklärt werden. "Wiener Wohnen" ist aber bemüht, den Fall so rasch wie möglich zu klären. 

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