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Wiener Wohnen wirft Türmatte weg, verrechnet 18 € dafür

Wiener Wohnen warf die Türmatte eines Wieners kommentarlos weg und schickte ihm obendrein eine Rechnung über 18,47 Euro.

Marlene Postl
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Eine zusätzliche Türmatte kostete einen Wiener 18,47 Euro (Symbolbild)
Eine zusätzliche Türmatte kostete einen Wiener 18,47 Euro (Symbolbild)
Unsplash / privat

Die Vorschriften zum Brandschutz werden in Wohnhäusern unterschiedlich streng eingehalten. Was genau am Gang stehen darf, ist eindeutig festgelegt – nicht immer werden Verstöße allerdings geahndet. In einem Wiener Gemeindebau geht man jedoch besonders streng vor. Ein Mieter berichtet, man habe sogar seine Türmatte weggeworfen. 

"Vor unserer Wohnungstüre lagen seit Jahrzehnten übereinandergelegt zwei Türmatten", berichtet der Wiener. Eine der beiden Matten verschwand eines Tages allerdings. " Wir haben uns gewundert, wo die zweite Türmatte hingekommen ist. Anfangs haben wir unsere Nachbarn verdächtigt aber dann kam ein Brief der Stadt Wien."

"Schöne Matte weggeworfen und alte liegengelassen"

In einem Schreiben informierte Wiener Wohnen: "Die von Ihnen widerrechtlich im Stiegenhaus neben Ihrer Wohnungstüre abgestellten Gegenstände (zwei Türmatten statt nur einer) mussten entrümpelt werden." Im Brief war auch eine Forderung enthalten: 18,47 Euro wird dem Wiener für das Wegwerfen seiner Fußmatte mit der nächsten Miete verrechnet.

Besonders entzürnt ist der Mieter darüber, dass ausgerechnet die schönere der beiden Matten weggeworfen wurde: "Was mir sauer aufstößt ist, dass die alte, einheitlich grüne Matte liegengelassen wurde. Wir hatten eine schöne, neue, mit Hundemotiv, die ist jetzt weg. Wenn man uns Bescheid gegeben hätte, hätte wir eine Matte selber weggenommen", wettert der Wiener. 

Wiener Wohnen: "Pflicht der Mieter, nichts im Stiegenhaus abzustellen"

Eine Sprecherin von Wiener Wohnen berichtet: "Laut technischen Standards von Wiener Wohnen ist nur ein Stück rutschsicherer Fußabstreifer pro Wohnungseingangstüre erlaubt und kann verbleiben, sofern er keine Stolpergefahr darstellt. Es ist die ständige Pflicht der Mieter, im Stiegenhaus nichts abzustellen, oder an der Wohnungstüre anzubringen. Es geht um die Sicherheit aller Mieter. Der Entrümpelungsbetrag ist standardmäßig und richtet sich nach den Aufwandskosten für Anfahrt, Einlagerung und ordnungsgemäßer Beschriftung – wenn ein Gegenstand einer Mieterin bzw. einem Mieter zugeordnet werden kann."

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