Coronavirus

Silvester-Chaos geht weiter – Knalleffekt um Ungeimpfte

Zu Silvester gelten Ausnahmen für Ungeimpfte – allerdings nur bis Mitternacht. Mit dem Läuten der Pummerin müssen sie bereits wieder daheim sein.

Roman Palman
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Polizisten vor dem Rathaus während dem Silvesterpfad in der Wiener Innenstadt. Archivbild 2017
Polizisten vor dem Rathaus während dem Silvesterpfad in der Wiener Innenstadt. Archivbild 2017
EXPA / APA / picturedesk.com

Jetzt schlägt es bald Dreizehn. Das Verordnungs-Chaos der Regierung nimmt kein Ende und sorgt mit kurzfristig vorgezogener Sperrstunde zu Silvester und anderen Regelungen für Wut und Verwirrung unter Hoteliers, Gastronomen und den übrigen Bürgern. Immer mehr wollen die Regeln kippen.

Dabei hat die Regierung in der aktuell 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung auch Erleichterungen für die Österreicher festgeschrieben, die Feiern zum Jahreswechsel möglich machen sollen. Der Lockdown für Ungeimpfte steht für einen Tag auf Pause. Heißt: die Ausgangsbeschränkungen sind vorübergehend außer Kraft, alle Bürger dürfen an öffentlichen Orten den Rutsch ins neue Jahr feiern.

Die Sache hat für Ungeimpfte allerdings einen bizarren Haken: "Ab 01.01.2022, 00:01 Uhr gelten die Ausgangsbeschränkungen jedoch wieder und man muss einen Ausnahmetatbestand z.B. Erholungszweck glaubhaft machen", mahnt die Wiener Polizei laut ORF.

Heißt: mit dem Läuten der Pummerin und dem Anstimmen des Donauwalzers ist die Party für Ungeimpfte vorbei. Während über ihren Köpfen die Feuerwerkskörper explodieren und Böller knallen, müssen sie eigentlich schon daheim sein.

Kommt noch Ausnahme in letzter Sekunde?

Einen Lichtblick gibt es aber: der Lockdown für Ungeimpfte läuft just mit dem Jahreswechsel aus, ab 1. Jänner gibt es eigentlich noch keine rechtlich gültigen Corona-Regeln in Österreich. Allerdings wird der Hauptausschuss des Nationalrats noch in dieser Woche wohl der obligatorischen Verlängerung um weitere zehn Tage zustimmen. Ein Prozedere, das sich wohl mindestens bis zur Einführung der Impfpflicht wiederholen wird.

Damit die ungeimpften Silvester-Feiernden aber auch legal in ihre eigenen vier Wände zurückkehren können, bräuchte es aber nochmal eine kurzfristige Änderung der Verordnung und weitere Ausnahme. Angekündigt ist eine solche bisher nicht. Kaum vorstellbar, dass sich GECKO und Regierung eine solche, für die Bevölkerung erfreuliche Nachricht angesichts der heftigen Kritik bis jetzt aufgespart hätten.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com