Politik

Knalleffekt: Impfpflicht tritt mit Juni wieder in Kraft

Eine neue Verordnung setzt die Impfpflicht außer Kraft. Sie hat aber ein Ablaufdatum: Den 31. Mai. Noch ist offen, wie es danach weiter geht.

Leo Stempfl
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Gesundheitsminister Johannes Rauch hat die Impfpflicht ausgesetzt – aber nur vorübergehend.
Gesundheitsminister Johannes Rauch hat die Impfpflicht ausgesetzt – aber nur vorübergehend.
Helmut Graf/ ris.bka.gv.at

Die Impfpflicht werde "genau so umgesetzt, wie sie beschlossen ist", sagte Ex-Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein Mitte Februar in der "ZiB 2". Wenige Tage später legte er nach: Auch an den Kontrollen und Strafen ab Mitte März hielt er fest. "Dabei bleibt es", sagte er knapp auf Ö1.

Nun ist eben doch alles wieder anders. Der Gesundheitsminister ist mittlerweile Johannes Rauch, eine neu eingerichtete Kommission zur Impfpflicht sollte deren Angemessenheit neu beurteilen. Am 8. März dann der Knalleffekt: Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler verkündeten das Aus der Impfpflicht.

Man stützte sich dabei auf eben jenen Bericht der Impfpflicht-Kommission. In diesem wurde zwar vor einer neuen Welle Im Herbst gewarnt. Angesichts der Verhältnismäßigkeit sei eine sofortige Umsetzung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems derzeit aber noch nicht erforderlich. In drei Monaten wolle man erneut darüber beraten.

Nur bis 31. Mai ausgesetzt

Bis es so weit ist, wurde die Impfpflicht also außer Kraft gesetzt. Wenige Tage bevor gestraft werden sollte kam gerade noch rechtzeitig die dazugehörige Verordnung: "Vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung". Damit werden Umfang und Strafen in Bezug auf die Impfpflicht ausgesetzt.

Am Schluss findet sich aber eine zeitliche Beschränkung. Denn die Impfpflicht ist nicht für immer vom Tisch, sondern eben nur bis zur nächsten Evaluierung. "Diese Verordnung tritt mit 12. März 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Mai 2022 außer Kraft", heißt es im Wortlaut. Stand jetzt würde also, wenn nichts weiter passiert, die Impfpflicht am 1. Juni wieder in Kraft treten.

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    Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler verkündeten am 9. März 2022 die "vorübergehende Aussetzung" der Corona-Impfpflicht.
    Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler verkündeten am 9. März 2022 die "vorübergehende Aussetzung" der Corona-Impfpflicht.
    HEUTE / Denise Auer

    Edtstadler: "Können sie wieder anschalten"

    Ob es wirklich dazu kommt, kann noch nicht gesagt werden. "Im Moment ist sie nicht verhältnismäßig", sagte auch die Juristin und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im "Heute"-Interview. Dabei betonte aber auch sie den vorübergehenenden Charakter des Aussetzens.

    Um eine volle Impfserie aufzubauen, brauche es vier bis fünf Monate. Angesichts einer Welle im Herbst könnte es also im Frühling schon knapp werden. "Deshalb hab ich mit dem Gesundheitsminister auch vereinbart, dass wir spätestens im Mai auch wieder darüber sprechen wollen, wie es denn weitergeht."

    Die Ministerin wird deswegen nicht müde, zu betonen, dass das nicht heißt, dass das für alle Zeiten so ist. "Wir sind gerüstet für den Herbst, wir können sie wieder anschalten sozusagen." Man wird engmaschig beobachten, ob das notwendig sein wird. "Das Gesetz bleibt ja in Kraft, auch wenn es momentan ausgesetzt ist."

    Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler im "Heute"-Interview >>

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