Missbrauch in Schule

Lehrer greift Schülerin (13) in Klasse auf die Brust

Ein Pädagoge soll ein Mädchen missbraucht haben – mitten im Unterricht und vor Zeugen. Die Schule suspendierte den Mann, der nun vor Gericht muss.
Christian Tomsits
09.11.2023, 05:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Zu einem schockierenden Übergriff mitten im Unterricht soll es in einer steirischen Mittelschule gekommen sein. Wie polizeiliche Ermittlungen ergaben, soll ein Deutschlehrer mitten im Unterricht eine 13-jährige Schülerin missbraucht haben. Der 48-Jährige habe das Mädchen gegen ihren Willen mehrfach am Nacken und am Körper abwärts berührt. Vor allen anderen Schülern soll er der 13-Jährigen dann sekundenlang von hinten auf die Brust gegriffen haben.

Nicht einziger Vorwurf

Außerdem soll der Bundesvertragslehrer zuvor bereits schon unangebrachte Äußerungen über das Aussehen unmündiger Schülerinnen getätigt haben. Und Ermittlungen ergaben außerdem, dass er sich auch weiteren Minderjährigen durch unangebrachte Berührungen, unter anderem an Oberarmen, Schultern, Nacken oder den Haaren genähert haben soll.

Pädagoge bestreitet alles

Damit konfrontiert leugnete der Pädagoge vor anderen Lehrern und der Staatsanwaltschaft alles, sprach von einer Intrige der Schülerinnen gegen ihn. Trotzdem suspendierte die Schule den zweifachen Familienvater umgehend. Seither fanden die Ermittler auch keine Hinweise darauf, dass die Aussagen der Betroffenen sich widersprachen oder in irgendeiner Form abgesprochen waren. Der Fall schlug an der Schule große Wellen und wurde schlussendlich zur Anklage gebracht.

In der kommenden Woche kommt es am Landesgericht Graz zur Verhandlung wegen des sexuellen Missbrauchs und dem Missbrauch des Autoritätsverhältnisses. Dem Lehrer droht bei einer Verurteilung neben dem Rausschmiss ein Jobverbot und eine empfindliche Haftstrafe. Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis vertritt den Lehrer vor Gericht. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } ct, {title && {title} } 09.11.2023, 05:30
Jetzt E-Paper lesen