Vermietung mit Bedingungen

Mit Baby bekommt man hier keine Wohnung

Der Mangel an leistbarem Wohnraum lässt Berliner Vermieter teilweise obskure Bedingungen ergreifen, um den "idealen Mieter" zu finden. 

Heute Life
Mit Baby bekommt man hier keine Wohnung
Ein negativer Schwangerschaftstest der weiblichen Interessentinnen ist für manche Berliner Vermieter Bedingung, um überhaupt einen Besichtigungstermin zu vergeben.
iStockphoto.com; Collage: heute.at

Extreme Mietpreise machen die Wohnungssuche im deutschen Berlin zu einer Odyssee. Ist mal ein leistbares Objekt inseriert, melden sich hunderte Interessierte. Auch Schlange stehen ist bei Besichtigungen keine Seltenheit. Bei solch einem kleinen (leistbaren) Angebot und der enormen Nachfrage, überlegen sich Vermieter allerhand Bedingungen, um den Ansturm klein zu halten und wirklich die "richtigen" Mieter zu finden. 

Junge Frau bewirbt sich um eine Wohnung

In der deutschen Hauptstadt dürfte sich aber ein neuer "Trend" etablieren: Berichten zufolge soll Interessierten erst nach Vorlage eines negativen Schwangerschaftstests eine Wohnungsbesichtigung zugesichert worden sein. So berichtet die "Berliner Zeitung" von einer jungen Frau, die sich über die Plattform WG-Gesucht für eine Wohnung in Berlin-Schöneberg beworben hatte.

Per E-Mail habe sie von der Vermieterin einen Link erhalten, über den sie einen Besichtigungstermin buchen sollte, schilderte sie dem Nachrichtenportal t-online. Für die Anmietung der Wohnung müsste ein Nachweis erfolgen, dass keine Kinder mit einziehen. "Zudem muss nachgewiesen werden, dass keine Schwangerschaft besteht", soll die Vermieterin geschrieben haben. Sie solle eine von der Vermieterin beauftragte Ärztin kontaktieren, bei der sie "kostenlos online nachweisen" könne, dass sie nicht schwanger sei oder bereits Kinder habe. Die junge Frau weigert sich, dieser Forderung nachzukommen und antwortet stattdessen, dass das Vorgehen der Vermieterin illegal sei. Die Antwort der Vermieterin: Als private Vermieterin dürfe sie selbst festlegen, zu welchen Bedingungen sie die Wohnung anbiete. Die Bewerberin beruft sich auf ihre Persönlichkeitsrechte und das Gesetz. Wegen "unrechtmäßiger Beschuldigung" und "unangemessenen Verhaltens gegenüber den Vermietern" bekommt die junge Frau dann die Absage für die Wohnung. Noch bevor die junge Frau die Vermieterin bei "WG gesucht" melden konnte, war deren Konto und alle Inserate gelöscht. 

Rechtslage in Österreich

In Österreich ist ein solches Vorgehen gegen das Gesetz (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts) und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Kommt die Frage doch, ist es erlaubt, zu lügen. "Denn eine Kündigung wegen verschwiegener oder abgestrittener Schwangerschaft halte ich für aussichtslos", sagt Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband gegenüber dem "Standard". Zudem sollten sich Wohnungssuchende auf solche dubiosen Inserate gar nicht erst melden. Dass Vermieter keine Kinder in ihrem Wohnhaus wollen, ist allerdings legal. 

red
Akt.