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Bleaching: Nur Zahnarzt sollten dies machen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Das Bleichen der Zähne, besser bekannt unter dem Begriff Bleaching, ist groß in Mode - sollte aber unbedingt nur vom Za hnarzt durchgeführt werden. Das betont ein Experte der MedUni Wien. Gleichzeitig warnte er davor, sich selbst aus dem Internet Zahnaufhellungs-Präparate zu besorgen oder sich an so genannte Bleaching-Studios zu wenden.

Das Bleichen der Zähne, besser bekannt unter dem Begriff „Bleaching“, ist groß in Mode – sollte aber unbedingt nur vom Za hnarzt durchgeführt werden. Das betont ein Experte der MedUni Wien. Gleichzeitig warnte er davor, sich selbst aus dem Internet Zahnaufhellungs-Präparate zu besorgen oder sich an so genannte Bleaching-Studios zu wenden.

"Bleaching sollte immer auch mit einer gesamtheitlichen, zahnärztlichen Untersuchung einhergehen“, rät der Mediziner. Einerseits gibt es PatientInnengruppen – etwa Menschen mit medizinischen Ausschlusskriterien – die gar kein Bleaching machen sollten, außerdem, sollten auch Füllungen oder Schmelzrisse vorher abgeklärt werden, um spätere gesundheitliche Probleme auszuschließen: "Und das kann nur der Zahnarzt.“

Zudem sind nur beim vom Facharzt durchgeführten Bleaching bleibende Ergebnisse zu erwarten, erklärt der Experte.

Vorsicht bei Studios

In einer EU-Verordnung, die Ende 2012 in Kraft getreten ist, wird genau das geregelt: Zahnaufhellungs-Präparate mit einem Gehalt von 0,1 bis sechs Prozent Wasserstoffperoxid (H 2 O 2 ), das zum Bleichen verwendet wird, dürfen laut Kosmetikverordnung nur noch an Zahnärzte abgegeben werden.

Präparate mit über sechs Prozent H 2 O 2 gelten ohnehin als medizinische Produkte und dürfen nur von FachärztInnen eingesetzt werden. Unter 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid sind keine entscheidenden Bleich-Ergebnisse zu erwarten.