Österreich

"200 Euro ausbezahlt, aber 400 Euro abgebucht"

Heute Redaktion
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Bankkunde Gunnar G., hier vor der BAWAG P.S.K.-Filiale in der Jahngasse 35-37 (Wien-Margareten) ist verärgert: "Statt 400 nur 200 Euro ausbezahlt, trotzdem die volle Summe abgebucht".
Bankkunde Gunnar G., hier vor der BAWAG P.S.K.-Filiale in der Jahngasse 35-37 (Wien-Margareten) ist verärgert: "Statt 400 nur 200 Euro ausbezahlt, trotzdem die volle Summe abgebucht".
Bild: Denise Auer

Wieder ging in Wien eine Bankomaten-Abhebung schief. Statt der angeforderten 400 Euro gab das Gerät nur 200 Euro aus. Abgebucht wurde aber dann doch die volle Summe.

Nach dem "Heute"-Bericht über den "geldfressenden" Bankomaten in der Levasseurgasse, meldeten sich zahlreiche Leser, denen ähnliches passiert ist. Dazu gehört auch Gunnar G. (59). Mit der Kreditkarte ihres Mannes wollte Martina G. am 3. April gegen 14 Uhr in der BAWAG P.S.K.-Filiale in der Jahngasse 35-37 (Margareten) Geld von Herrn G.'s Konto bei dessen Hausbank 400 Euro abheben. Doch statt der angeforderten Summe, gab der Bankomat im Selbstbedienungsfoyer nur 200 Euro aus.

Ein Tag später, am 4. April, wandte sich Herr G. per E-Mail an das Kundenservice der BAWAG P.S.K. Nur wenige Stunden später antwortete die Bank ebenfalls per E-Mail. In dieser Nachricht, die "Heute" vorliegt mit, wird mitgeteilt, dass Herr G.'s Anfrage an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurde, die den Zahlungsvorgang prüfen wird. Hierfür sei allerdings das Einverständnis des Kunden erforderlich, da für eine Nachforschung Entgelte anfallen könnten.

BAWAG: "Keine Fehlfunktion"

Die Nachforschungsgebühr betreffend Inlandstransaktionen, innerhalb der letzten sechs Monate beträgt 10 Euro, für länger zurückliegende Transaktionen 20 Euro. Zusätzlich könnten "mitunter Fremdbankspesen verrechnet werden". Sollte sich herausstellen, dass es sich bei der Buchung um einen Fehler seitens der BAWAG P.S.K. handle, würden aber für die Kundin keine Kosten entstehen. Die Bank endet mit der Bitte, der Kunde möge bekannt geben, ob sie eine Einleitung der Nachforschung wünsche. Herr G. gab die Nachforschung in Auftrag. Die Bank zog 200 Euro ab, über die Abbuchung der Restsumme werde entschieden, wenn die Überprüfung vorbei sei.

Etwa einen Monat später, am 3. Mai erhielt Herr G. schließlich eine E-Mail des Paylife Service Center, in der mitgeteilt wurde, dass die Vertragsbank die Barbehebung geprüft habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Auszahlung "ordnungsgemäß angefordert und bereit gestellt" worden sei. Am Tag der Behebung sei kein technischer Fehler aufgetreten und das Verrechnungskonto weise keine Differenz auf. Daher werde nun auch der fehlende Betrag von 200 Euro vom Konto einbezogen.

"Aber das stimmt nicht", beharrt Herr G. In seiner Verzweiflung wandte er sich hilfesuchend an "Heute".

"Aussage gegen Aussage"

"In solchen Fällen steht Aussage gegen Aussage und der Kunde ist leider oft am kürzeren Ast", erklärte Finanzdienstleistungsexperte Martin Korntheuer von der Arbeiterkammer Wien. Generell würden Bankomaten täglich abgestimmt. So werden etwa Datum und Uhrzeit der Behebung genau verzeichnet. Sollte es dabei zu Problemen kommen, werden diese in der sogenannten Journalrolle festgehalten.

Diese ist oft auch das wichtigste Beweismittel für den Fall, dass Geld nicht oder in falscher Summe ausgegeben wird. "Wenn die Bank bei ihrer Nachforschung zu dem Ergebnis kommt, dass kein Fehler passiert ist und im Gerät kein Überschuss zu verzeichnen ist, kann der Kunde leider nicht viel tun", so Korntheuer.

Zwar gebe es mit der Bankenschlichtungsstelle einen Ansprechpartner, der kostenlose Hilfe bei Bankstreitfällen bietet, aber wenn die Banken nachweisen könne, sie habe alles in ihrer Macht stehende getan, könne auch diese nichts tun.

Geld könnte noch im Gerät hängen

Als "denkbar, aber eher unwahrscheinlich" bezeichnet der Experte die Möglichkeit, dass sich die fehlende Summe von 200 Euro im Bankomaten verheddert hätten oder die Scheine erst beim nächsten Kunden mitausbezahlt wurden. In solchen Fällen würde die Journalrolle die ordnungsgemäße Bargeldausgabe verzeichnen, obwohl dem Kunden Geld fehlt.

Klarheit könnte eine Auswertung der Videokameras, die laut Korntheuer in fast allen Selbstbedienungsfoyers montiert seien oder eine Öffnung des betroffenen Geldausgabegerätes bringen. Anspruch darauf hat der Kunde aber nicht. "Anordnen kann das nur ein Gericht", erklärt Korntheuer.

"Bei Fehlern Verhalten des Bankomaten beobachten"

Wenn so etwas passiert, rät der Experte dazu, so rasch als möglich in der Bank zu reklamieren und gegebenenfalls die eigene Hausbank zu informieren. "Wenn ein Kunde bemerkt, dass nur ein Bruchteil der angeforderten Summe ausgegeben wurde, kann es sich auch lohnen, das Gerät noch einige Minuten lang zu beobachten. Zum Beispiel, ob das Gerät eine Fehlermeldung anzeigt oder das Geld mit Verzögerung auszahlt". Im Streitfall sei dies zwar kein Beweis, verbessere aber für den Kunden die Argumentationslage gegenüber der Bank.

Wenn alle Stricke reißen, bleibt aber immer noch die Möglichkeit, dass die Bank den Kulanzweg beschreitet und eine für beide Seiten befriedigende Lösung findet.

"Abheben lassen" ist Verwaltungsübertretung

Generell rät Korntheurer davon ab, die eigene Bankkarte samt Code an Dritte weiterzugeben, auch wenn es sich dabei um Familienangehörige oder enge Freunde handelt. "Das wäre eine Verwaltungsübertretung, denn Karte und Code gehören nur in die Hände des Kartenhalters", so der Experte. Wenn es dann zu Problemen komme, sei es für die Banken leichter sich schadlos zu halten.



(lok)