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Anbieter dürfen den Browser-Verlauf verkaufen

US-Telekomanbieter sollen ohne Zustimmung der Nutzer Daten verkaufen können. US-Präsident Donald Trump dürfte dem Parlamentsbeschluss zustimmen.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

US-Anbieter von Internet-Zugängen sollen das Recht bekommen, ohne Zustimmung der Nutzer Informationen über von ihnen besuchte Websites zu nutzen oder an die Werbebranche zu verkaufen. Nach dem Senat kippte am späten Dienstag (Ortszeit) auch das Abgeordnetenhaus ein entsprechendes Verbot der Telekom-Aufsicht FCC.

Das Votum fiel mit 215 zu 205 Stimmen knapper aus als erwartet, weil auch 15 Republikaner dagegen stimmten. Die Entscheidung, die insbesondere Internet-Anbietern wie AT&T oder Verizon zugute kommt, tritt in Kraft, wenn Präsident Donald Trump sie unterzeichnet. Nach Angaben seines Büros unterstützt er die Haltung der Parlamentarier.

Argument Wettbewerbsnachteil

Die FCC (Federal Communications Commission) hatte die Anbieter im Herbst 2016 dazu verpflichtet, die Zustimmung der Nutzer für die Verwendung der Browser-Daten einzuholen und sie auch unverzüglich zu unterrichten, wenn Informationen in die Hände von Hackern gelangen.

Die Internet-Anbieter hatten kritisiert, dass die FCC-Regelung sie im Wettbewerb mit Online-Firmen wie Google, Twitter oder Facebook benachteilige. Der Datenschutz sei zudem bereits ausreichend durch die Regeln der Handelsaufsicht FTC geschützt, lautete ihr Argument.

Trumps Mann ändert Position der Behörde

Auch der von Trump eingesetzte neue FCC-Chef Ajit Pai ist dieser Meinung. Allerdings sparen die FTC-Regelungen den Browser-Verlauf aus. Die Abgeordneten untersagten der Telekom-Aufsicht auch, ähnliche Schutzmechanismen wieder einzusetzen.

Kritiker sehen den Datenschutz geschwächt, da die Internet-Anbieter nun Geodaten oder Informationen über Finanzen, Gesundheit und Kinder der Nutzer für Marketing und Werbezwecke verwenden dürfen.

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