Politik

"Ali"-Video: Gudenus wird nicht angeklagt

Nach einer Anzeige der NEOS wollte die Staatsanwaltschaft der Sache nachgehen. Aber: Johann Gudenus behält seine Immunität.

Heute Redaktion
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Klubobmann Johann Gudenus anlässlich des FPÖ Neujahrstreffen am Samstag, 19. Jänner 2019 in Wien.
Klubobmann Johann Gudenus anlässlich des FPÖ Neujahrstreffen am Samstag, 19. Jänner 2019 in Wien.
Bild: picturedesk.com

In der turbulenten Nationalratssitzung am Donnerstag wurde auch diese Thema behandelt: Die Abgeordneten sollten entscheiden, ob die parlamentarische Immunität von FPÖ-Klubchef Johann Gudenus aufgehoben wird.

Das wäre notwendig gewesen, damit die Staatsanwaltschaft in Sachen "Ali-Video" ermitteln darf. Die NEOS hatten eine Anzeige eingebracht.

Worum geht's?

Ein Video auf dem FPÖ-eigenen Kanal "FPÖ-TV" thematisierte E-Card-Missbrauch auf rassistische Art und Weise. Ein Fes tragender "Ali" wurde darin zum stereotypen Täter.

Der "eCard-Ali" sollte - ginge es nach den NEOS - ein rechtliches Nachspiel haben. Sie zeigten FPÖ-Klubchef Johann Gudenus wegen Verhetzung an.

Immun

Damit die Staatsanwaltschaft tätig werden kann, müsste allerdings Gudenus' politische Immunität als Nationalratsabgeordneter aufgehoben werden. Darüber stimmte das Plenum am Donnerstag ab.

Ergebnis: Sie bleibt aufrecht. Gudenus behält seine Immunität und ist somit in diesem Fall vor Strafverfolgung sicher. Als Begründung orteten FPÖ und ÖVP den Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit.

Was sonst noch geschah

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