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"Beschäftigungsbonus": ÖVP stimmte Kern-Vorschlag zu

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Der "Beschäftigungsbonus" für heimische Arbeitssuchende wurde am Dienstag trotz Diskussionen im Vorfeld im Ministerrat beschlossen. Kanzler Christian Kern (SPÖ) übermittelte am Montag Details an den Koalitionspartner. Die ÖVP nahm den Kanzlervorschlag "genau unter die Lupe" und gab Dienstagfrüh ihre Zustimmung.

Der "Beschäftigungsbonus" für heimische Arbeitssuchende wurde am Dienstag trotz Diskussionen im Vorfeld im Ministerrat beschlossen. Kanzler Christian Kern (SPÖ) übermittelte am Montag Details an den Koalitionspartner. Die ÖVP nahm den Kanzlervorschlag "genau unter die Lupe" und gab Dienstagfrüh ihre Zustimmung.

In den kommenden drei Jahren sollen Unternehmen, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, vom Staat 50 Prozent der Lohnnebenkosten erstattet bekommen. So sieht es der "Beschäftigungsbonus" vor, den die Regierung in ihr Arbeitsprogramm geschrieben hat. Insgesamt sollen 2 Mrd. Euro für 160.000 neue Jobs fließen.

Im Gesetzestext, der am Dienstag den Ministerrat passierte, wird folgende Unterscheidung getroffen: Die aufgenommene Person muss entweder arbeitslos gemeldet gewesen sein, den Job wechseln, aus einer österreichischen Ausbildungsstätte kommen oder - und das ergänzt die Kern-Pläne - sie muss ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte vorweisen.

Keine Förderung bei Neuzuwanderung

Insgesamt haben diese Bestimmungen zur Folge, dass bei der Neubeschäftigung von Personen, die erst nach Österreich zuwandern, keine Förderung möglich ist. Als Referenzwerte werden die Beschäftigtenstände zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zwölf Monate davor herangezogen. Um förderungsfähig zu sein, muss im Vergleichszeitraum ein Zuwachs an Beschäftigungsverhältnissen von zumindest einem zusätzlichen Vollzeitäquivalent vorliegen.

Für Unternehmen, die erst im Laufe der letzten zwölf Monate vor Antragstellung gegründet wurden, gilt als Berechnungsgrundlage ein Mitarbeiterstand von null. Die Beschäftigungsdauer muss zumindest sechs Monate betragen.

ÖVP sieht Forderungen erfüllt

Als Christian Kern seinen Vorstoß am Sonntag verkündete, war der Koalitionspartner noch kritisch. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sah in den nun übermittelten Details vom Montag dann aber ein Einlenken Kerns und stimmte zu. Konkret hatte die ÖVP gestört, dass anfänglich davon die Rede war, die Förderung auf beim AMS gemeldete Personen zu beschränken. Die Volkspartei befürchtete, dass einheimische Jobwechsler, Schulabgänger, Lehrlinge und Uniabsolventen ausgeschlossen wären.

Die ÖVP willigte in den Vorschlag auch ein, weil Inhaber einer "Rot-Weiß-Rot-Karte" in den Kreis der Förderungswürdigen miteinbezogen wurden. "Wir wollen nach wie vor ein möglichst unbürokratisches Modell, das österreichische Unternehmen entlastet und zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen im Land motiviert", sagte Mitterlehner.

"Gehe davon aus, dass das halten wird"

Christian Kern sieht zudem rechtliche Bedenken längst ausgeräumt: "Ich gehe davon aus, dass das halten wird", sagte der Kanzler am Dienstag im "Ö1-Morgenjournal". Die Maßnahmen seien "keine Ausländerbremse." Österreich müsse aber seine Interessen verteidigen. Die SPÖ spricht von 180.000 Entsendungen aus dem EU-Ausland, die für Lohndumping sorgen.

Keine Doppelförderung möglich

Doppelförderungen sollen durch die getroffene Regelung ebenfalls vermieden werden. Daher wird für einen Beschäftigten, für den eine Lohnnebenkostenförderung gemäß Start-up-Förderung bezogen wird, nicht gleichzeitig auch ein Beschäftigungsbonus gewährt. Betriebe, die dem Sektor Staat zugerechnet werden, können nicht gefördert werden.

Die Antragstellung ist ab 1. Juli 2017 möglich und hat grundsätzlich vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlichen Arbeitsplatzes zu erfolgen. Die Kosten über den kommenden Finanzrahmen 2018-21 belaufen sich auf zwei Milliarden Euro. Nach spätestens zwei Jahren erfolgt gemäß Wunsch des Finanzministeriums eine Evaluierung. Abgewickelt wird das Förderprogramm über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).