Der Tierschutzverein klagte über eine "Horrornacht" zu Silvester. Es gebe ein "vermeintliches polizeiliches Niemandsland". Die Polizei NÖ dementiert.
"Hunderte Freizeitpyromanen" hätten rund um das Areal der Wiener Tierschutzvereins in Vösendorf Böller gezündet und sogar Raketen ins Gehege gefeuert, war der Wiener Tierschutzverein am Neujahrstag empört. In den Stunden um Mitternacht sei die Situation dann komplett eskaliert. Auf benachbarten Grundstücken und Parkplätzen seien Feuerwerksbatterien aufgebaut und "im wahrsten Sinne des Wortes aus allen Rohren gefeuert" worden, berichtete die Präsidentin des Tierschutzvereins Madeleine Petrovic. Die Folge: Hunderte panische Tiere.
Bitten des Tierschutzvereins, die Knallerei zu verlegen, seien ignoriert worden. Der Tierschutzverein erhob Vorwürfe gegen die Exekutive. Nach Anrufen habe Unklarheit geherrscht, ob die Polizei in Wien oder in Niederösterreich zuständig sei. "Leider fühlten sich weder Beamte aus Wien noch aus Mödling zuständig und nicht ein einziger Streifenwagen kam zu Hilfe", so der Tierschutzverein.
Polizei NÖ: "Keine Übertretungen festgestellt"
Die Polizei Niederösterreich weist die Vorwürfe aufs Schärfste zurück. Der Tierschutzverein selbst habe drei Anzeigen erstattet. "Drei Mal waren Streifen vor Ort", so Chefinspektor Johann Baumschlager, Sprecher der Polizei NÖ, gegenüber "Heute". Eine Streife der Polizei Vösendorf sei am 31. Dezember 2017 um 14.16 Uhr vor Ort gewesen, eine zweite um 23.45 Uhr. "Es wurden keine Übertretungen festgestellt. Direkt beim Tierheim wurde niemand angetroffen", so Baumschlager. Die Polizei habe bis zur B17 bestreift. Die dritte Streife sei am 1. 1. 2018 um 14.15 Uhr vor Ort gewesen.
Den Vorwurf, dass im Bereich des Tierschutzvereins "vermeintliches polizeiliches Niemandsland" herrsche, weist die Polizei NÖ "vehement" zurück. Man sei "bis zur Stadtgrenze" zuständig. "Es gibt kein polizeiliches Niemandsland. Natürlich unterstützen einander Polizei Wien und NÖ gegenseitig, wenn es notwendig ist", so Baumschlager.
Pyrotechnik "in unmittelbarer Nähe" von Tierheimen verboten
Klar ist: Das Bestrafen von Pyrotechnik-Einsatz im Bereich des Tierschutzvereins dürfte gar nicht so einfach sein. Denn: Da, wo kein Ortsgebiet ist, ist das Zünden von Raketen nicht verboten. Und der Gesetzestext lautet: "Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten." Was "unmittelbare Nähe" bedeutet, ist wohl Auslegungssache.
(gem)