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"Brexit": EU-Gipfel einigt sich auf Reformpaket

Heute Redaktion
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Der Nervenkrieg rund um die Verhandlungen mit Großbritannien am EU-Gipfel hat ein Ende. Am Freitagabend twitterte die litauische Präsidentin und dann auch Kommissionspräsident Tusk, dass man sich auf ein Reformpaket geeinigt hat. Der britische Premier David Cameron konnte seine Forderungen, besonders bei der Möglichkeit, Sozialleistungen zu kürzen, weitgehend durchsetzen.

David Cameron hat für für Großbritannien weitere Sonderrechte erkämpft. Die Briten dürfen jetzt gewisse Sozialleistungen kürzen, wie beispielsweise die Kinderbeihilfe für in England arbeitende EU-Ausländer. Allerdings muss so ein Schritt mit einer "Notlage" im Sozialsystem gerechtfertigt und vorher von der EU-Kommission und den Partnern genehmigt werden.

Auch Österreich kann jetzt Kindergeld kürzen

Vier Jahre lang dürfte Großbritannien EU-Ausländern die Sozialleistungen kürzen. Eine solche "Notlage" im Sozialsystem kann maximal für sieben Jahre in Anspruch genommen werden. Die Anpassung des Kindergeldes für EU-Ausländer an deren Herkunftsland können auch andere EU-Staaten für sich in Anspruch nehmen. Dafür hatten sich vor allem Deutschland und die skandinavischen Länder stark gemacht. Auch Österreich kann somit ab sofort Kindergeld für EU-Ausländer kürzen.

Ein Niederlage musste Cameron wiederum beim Vetorecht in der Finanzpolitik in der Eurozone einstecken. Mit dieser Forderung blitzte der britische Premier ab, dafür sollen nationale Parlamente mehr bei Reformen mitreden dürfen. Auch bei einer immer engeren Integration muss sich England nicht beteiligen.

Nun müssen Briten abstimmen

Insgesamt präsentiert sich Cameron als Sieger, da er den Großteil seiner Forderungen durchboxen konnte. Am Samstag präsentiert er das Paket dem britischen Parlament. Dann wird er bald den Termin für das angekündigte EU-Referendum festlegen, bei dem er nun für einen Verbleib in der Europäischen Union eintreten wird.

Sollten die Briten dabei mehrheitlich mit "Nein" stimmen, sind die Vereinbarungen und Zugeständnisse des Briten-Deals - auch das wurde vertraglich festgeschrieben - nichtig und können auch nicht von anderen EU-Ländern in Anspruch genommen werden.