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"Crash-Kurse" für Schüler vor Zentralmatura

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

Schüler, die im Jahr vor der Einführung der Zentralmatura in der Maturaklasse durchfallen, erhalten in den beiden Übergangsjahren 2013/14 (AHS) und 2014/15 (BHS) während der Sommerferien Förderkurse, um die Umstellung auf das neue Maturasystem besser zu bewältigen.

Die Übergangsregelung gilt für jene Schüler, die im Jahr vor der Einführung der Zentralmatura in der Abschlussklasse (nicht aber bei der Matura) durchfallen - also 2013/14 in den AHS und 2015/16 an den BHS. Wer in diesen Jahren bei der AHS- bzw. BHS-Matura selbst scheitert, kann wie üblich zu den Nachterminen nach dem alten System antreten.

Laut Unterrichtsministerin dürften höchstens einige hundert Schüler betroffen sein. Diese sollen nun in Sommerkursen in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bildungsforschung (Bifie), das auch die schriftlichen Matura-Fragen erstellt, auf das neue System vorbereitet werden. Die vorwissenschaftliche Arbeit müssen sie zwar wie alle anderen Maturanten verfassen, für sie wird aber zur Vermeidung von Zeitproblemen bereits bei Verdacht eines möglichen Durchfallens die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens geschaffen.

Die Bundesschülervertretung (BSV) sieht die Übergangsregelung als Erfolg ihrer Arbeit und fordert, dass die Kurse in jedem Bundesland einzeln durchgeführt werden. "Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, dass sämtliche Prüfungsmodalitäten mit den Schülern durchgespielt werden" so Bundesschulsprecher Felix Wagner in einer Aussendung. Außerdem müssten die Repetenten eine adäquate Anzahl an Büchern bekommen, mit denen ihre neuen Klassenkameraden zuvor unterrichtet wurden.

Zentralmatura

Ab dem Schuljahr 2014/15 (AHS) bzw. 2015/16 (BHS) müssen alle Maturanten die neue "Standardisierte Reife- und Diplomprüfung" ablegen, deren Kern landesweit idente, von zentraler Stelle vorgegebene Maturabeispiele beim schriftlichen Teil vorsieht. Außerdem muss davor eine sogenannte vorwissenschaftliche Arbeit verfasst werden, die am Beginn des Sommersemesters im letzten Schuljahr (AHS) bzw. einen Monat vor den Klausuren (BHS) abgegeben werden muss.