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"Ich will nur, dass du mir nochmals einen bläst"

Heute Redaktion
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Der Beschuldigte und sein mutmaßliches Opfer kommunizierten im Frühjahr 2017 während kurzer Zeit via Snapchat.
Der Beschuldigte und sein mutmaßliches Opfer kommunizierten im Frühjahr 2017 während kurzer Zeit via Snapchat.
Bild: iStock

Nach Kontakt via Snapchat traf sich ein 23-Jähriger mit einer 14-Jährigen, wobei es auch zum Sex gekommen sein soll. Danach soll er sie erpresst haben.

Der Beschuldigte (heute 24) und das mutmaßliche Opfer kommunizierten im Frühjahr 2017 während kurzer Zeit via Snapchat. Sie tauschten sich über verschiedene Themen aus, unter anderem über Beziehungen und über die Einstellung zu Sex, wie es in der Anklageschrift heißt. Auch ihr Alter war Thema, sie war zu diesem Zeitpunkt erst 14 Jahre alt.

Weil sie angeblich über einen gemeinsamen "Bekannten" reden wollte, was sie ihm jedoch nicht so sagte, und ihm stattdessen Sex in Aussicht gestellt haben soll, lud sie ihn auf den 29. Mai 2017 spontan zu sich nach Hause ein. Zudem soll sie ihn aufgefordert haben, Kondome mitzubringen. Er ging also, in der Absicht, mit ihr Sex zu haben.

Als er bei ihr, habe er dann von ihr verlangt, ihn oral zu befriedigen, was sie auch tat. "Weil er halt ein Mann ist und ich ziemlich Respekt vor Männern habe, vor allem vor Männern, die viel größer sind wie ich. Habe ich halt besser das gemacht und es hinter mich gebracht, als mich zu wehren, weil eben, wir waren allein. Man weiß nie, was hätte deswegen passieren können", zitiert die Anklageschrift ihre Aussage. Danach kam es noch zu Geschlechtsverkehr.

Mit Veröffentlichung von Videos gedroht

Nach dem Treffen teilte sie ihm mit, dass sie keinen Kontakt mehr wolle. In der Folge kam zu einem längeren schriftlichen Hin und Her, in dem er gesagt haben soll, dass er Aufnahmen vom Treffen gemacht habe. Er soll ihr gedroht haben, diese weiterzuverbreiten, wenn sie ihn nicht nochmals oral befriedige. So schrieb er etwa: "Ich wollte es eigentlich wirklich nicht weiter schicken. Oder dir was böses antun. Hab dich doch recht herzig gefunden." Und weiter: "Ich will nur, dass du mir nochmals einen bläst, mehr nicht."

Sie bot ihm laut Anklage 100 Franken, umgerechnet 85 Euro, um die Aufnahmen zu löschen. "Mit Geld kannst dir Sachen kaufen. Oder ins Puff gehn. Mit blasen kannst nix machen", versuchte sie ihn zu überreden. Darauf ging er jedoch nicht ein. Er soll sogar damit gedroht haben, bei ihr vorbei zu kommen und die Aufnahmen ihrer Mutter zu zeigen. Zudem drohte er ihr an, zu ihrer Schule zu kommen. "Damit drohte er ihr an, Bilder an ihre Mitschüler zu senden, falls sie ihn nicht oral befriedige", so die Anklage. Die 14-Jährige ging allerdings nicht auf die Forderungen ein.

Landesverweisung beantragt

Am Montag muss sich der 24-Jährige vor dem Kreisgericht Rorschach verantworten. Dabei wird es wohl auch um die Frage gehen, ob es denn tatsächlich Bilder von den sexuellen Handlungen gegeben hat. Das Handy des Beschuldigten konnte weder sichergestellt noch ausgewertet werden. Auch das Handy des mutmaßlichen Opfers konnte offenbar nicht vollständig ausgewertet werden, da sie es wegen eines Defekts entsorgt hatte.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher versuchter sexueller Nötigung, versuchter Nötigung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Ihm droht eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Landesverweisung von fünf Jahren. Zudem droht ihm eine Strafe in Höhe von rund 255 Euro.

Das Digital-Telegramm 2018:

(taw)