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Krypto-Millionär nimmt Passwörter mit ins Grab

Heute Redaktion
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Krypto-Millionär Matthew M. starb im April 2018. Bis heute konnten seine Erben nicht an das Vermögen gelangen.
Krypto-Millionär Matthew M. starb im April 2018. Bis heute konnten seine Erben nicht an das Vermögen gelangen.
Bild: Screenshot Youtube

Die Erben von Matthew M. stehen nach seinem Tod mit leeren Händen da. Der Multimillionär hatte sein Geld in Kryptowährung angelegt – und die Passwörter versteckt.

Zu Lebzeiten war Matthew M. vor allem für zwei Dinge bekannt: sein in Kryptowährungen angehäuftes Vermögen im Wert von geschätzten 350 Millionen Dollar und seine paranoide Angst vor Hackern. Darum deponierte der US-Unternehmer, ein Nachkomme von Thomas M., dem Gründer einer Bank, seine persönlichen digitalen Zugangscodes in Bankschließfächern auf der ganzen Welt.

Als er vergangenen April überraschend starb, schauten seine Erben in die Röhre: Sie hatten keine Ahnung, wo M. die Datensätze aufbewahrte, und somit keinen Zugriff auf M.s Vermögen.

Auch Freunde und Anwälte des Bankerssohns sind ratlos. M. hatte zu Lebzeiten einzig verraten, dass er die Passwörter in den Schließfächern unter verschiedenen Identitäten hinterlegt habe. Doch Details dazu nahm er mit ins Grab.

Passwörter ins Testament schreiben

Matthew M. war einer der ersten, der in die Kryptowährung Ripple investierte, wechselte gleich zwei Millionen US-Dollar der digitalen Devise. Privat hatte er mit Drogenproblemen zu kämpfen, ließ sich im April in eine Klinik im mexikanischen Cancún einweisen, um dort von seiner Kokain- und Heroinsucht loszukommen. Bevor er die Behandlungen und Therapien jedoch antrat, starb der 54-Jährige an Herzversagen.

Während seine Nachkommen nun herauszufinden versuchen, wie sie an sein Geld kommen, geben Experten Tipps, wie Erblasser ihre digitalen Währungsschätze nach ihrem Tod weiterreichen können: Wer größere Kryptovermögen besitzt, sollte sich ein "digitales Portemonnaie anlegen", erklärt Krypto-Experte Gilbert Fridgen von der Uni Bayreuth. Erblasser können die Zeichenfolge des digitalen Schlüssels ins Testament schreiben oder in ein Bankschließfach legen, das im Testament erwähnt ist.

Noch besser: "2-aus-3-Verfahren"

Noch sicherer seien allerdings die sogenannten "2-aus-3-Verfahren", so Experte Fridgen weiter. Sie verhindern, dass eine Person allein eine Transaktion vornehmen kann. Denn bei Kryptogeld gilt: Wer das Passwort kennt, kann auch über das Geld verfügen. Bei Bitcoin zum Beispiel sei völlig egal, wer darauf zugreife – ob der wahre Eigentümer, ein arglistiger Verwandter oder ein Hacker.

Beim "2-aus-3-Verfahren" bekommen darum drei Leute je einen digitalen Schlüssel. Um eine Transaktion auszulösen, müssen zwei der drei Passwortbesitzer zustimmen. Der Erblasser selbst kennt alle drei Schlüssel, gibt einen davon an den Notar und einen an den Erben. Stirbt er, kommen nur Notar und Erbe zusammen an das Geld.

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(kle)