Österreich

Höchstgericht hebt Mindestsicherung auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das NÖ Mindestsicherungsgesetz aufgehoben. Begründet wird dies mit dem Verstoß gegen den Gleicheitsgrundsatz.

Heute Redaktion
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Das Landhaus in Sankt Pölten.
Das Landhaus in Sankt Pölten.
Bild: heute.at

Überraschende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: Der VfGH hat in der Märzsession zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung festgestellt: Eine von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsicherung in voller Höhe und eine starre Deckelung der Bezugshöhe bei Haushalten mit mehreren Personen im nö. Mindestsicherungsgesetz "sind unsachlich und daher verfassungswidrig".

Exakt heißt es in der Entscheidung vom 7. März 2018: "Das mit § 11b NÖ MSG geschaffene System nimmt keine Durchschnittsbetrachtung vor, sondern verhindert die Berücksichtigung des konkreten Bedarfes von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen. Dadurch verfehlt dieses System der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ab einer bestimmten Haushaltsgröße seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen."

"Notwendige Änderungen so rasch als möglich"

Sofort nach der Entscheidung des VfGH kam die erste Stellungnahme der VPNÖ: „Die vom Verfassungsgerichtshof heute getroffene Entscheidung nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis. Mit den notwendigen Änderungen des NÖ Mindestsicherungsgesetzes wird sich der Landtag so rasch als möglich befassen. Dabei bleiben wir aber jedenfalls den Grundsätzen, die wir mit den bisherigen Maßnahmen verfolgt haben, treu: Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein", hält VPNÖ-Klubobmann Klaus Schneeberger anlässlich des VfGH-Erkenntnisses zum NÖ Mindestsicherungsmodell fest.

Die Klubobfrau der Grünen NÖ, Helga Krismer fühlt sich hingegen in ihrer langjährigen Kritik an dieser Regelung bestätigt: „Seit über einem Jahr zeigen wir als Kontrollpartei in NÖ auf, dass die ÖVP hier ein Gesetz schlampig erstellt und beschlossen hat, die Verschärfungen existenzbedrohend sind und durch die Kürzungen der Sozialleistungen mehr Armut bei Kindern, AlleinerzieherInnen, Familien, Senioren und Behinderte bedeutet."

Beschwerden von 160 Personen

Die nö. Mindestsicherung beschäftigte den VfGH auf Grund von mehr als 160 Anträgen des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich. Dahinter stehen jeweils Beschwerden von Personen, die nach der seit 1. Jänner 2017 geltenden Rechtslage eine geringere Mindestsicherung zugestanden bekommen haben.

Zur Frage der Deckelung verweist der Gerichtshof auf seine bisherige Rechtsprechung: „Auch wenn die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Größe der Haushaltsgemeinschaft abnehmen mögen, so ist doch immer noch je weitere Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich." Es gebe also keinen sachlichen Grund, richtsatzmäßige Geldleistungen für eine Haushaltsgemeinschaft ab einer bestimmten Anzahl von Haushaltsangehörigen abrupt zu kürzen. (red)