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"Schutzpatron"-Sager gegen Grasser unzulässig

Heute Redaktion
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Bild: DAPD

Die Grün-Abgeordnete Gabriela Moser muss ihre Behauptungen zurücknehmen, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wäre in seiner Amtszeit "der Schutzpatron der Steuersünder" gewesen und habe Steuerprüfungen zugunsten des Glaskristallherstellers Swarovski sowie befreundeter Unternehmer niedergeschlagen. Die Vorsitzende des laufenden parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss hatte das im Jänner 2011 vor Journalisten erklärt und damit breites mediales Echo gefunden.

Die Grün-Abgeordnete Gabriela Moser muss ihre Behauptungen zurücknehmen, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wäre in seiner Amtszeit "der Schutzpatron der Steuersünder" gewesen und habe Steuerprüfungen zugunsten des Glaskristallherstellers Swarovski sowie befreundeter Unternehmer niedergeschlagen. Die Vorsitzende des laufenden parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss hatte das im Jänner 2011 vor Journalisten erklärt und damit breites mediales Echo gefunden.

Eine dagegen eingebrachte Unterlassungsklage (Streitwert: 30.500 Euro) durch Grassers Rechtsbeistand Michael Rami hatte nun Erfolg: Das Wiener Handelsgericht leistete dem Klagebegehren in weiten Teilen Folge und trug Moser einen Widerruf ihrer Behauptungen auf.

Spektakuläre Widerrufsveröffentlichung

Konkret hat ein Widerruf dem druckfrischen, am Wochenende zugestellten Urteil 41 Cg 24/11d zufolge unter anderem "durch Verlesung des Textes durch die Beklagte (...) im Fernsehprogramm ORF 2 in oder unmittelbar vor oder nach der Sendung Zeit im Bild 2" zu erfolgen. Daneben wurden Moser Veröffentlichungen auf ihrem persönlichen Facebook-Profil sowie auf den Websites der Grünen und der Austria Presse Agentur (APA) aufgetragen, wobei diese jeweils für die Dauer von sechs Monaten abrufbar sein müssen.

"Eine so spektakuläre Widerrufsveröffentlichung wurde noch nie von einem Gericht aufgetragen", stellte dazu Grasser-Anwalt Rami am Montag fest. Die Entscheidung von Richterin Liselotte Eckl ist allerdings nicht rechtskräftig.

Aussage "ungeprüft verbreitet"

Moser hatte am 12. Jänner 2011 unter Berufung auf namentlich nicht genannte Insider erklärt, Grasser habe dafür gesorgt, dass die Firma Swarovski wiederholt von Steuerprüfungen verschont blieb, während Grasser-kritische Unternehmen jährlich überprüft worden seien. Außerdem habe der Ex-Finanzminister beim Filmproduzenten Carl Spiehs und dem Waffenfabrikanten Gaston Glock für besonders schonende Prüfungen gesorgt. Den dafür gewählten und auf Grasser gemünzten Ausdruck "Schutzpatron der Steuersünder" verteidigte Moser später als "zulässiges Werturteil".



+++ Grasser bleibt auf dem Wiener Penthouse sitzen +++


Das Gericht wertete die inkriminierten Passagen allerdings zum Großteil als reine Tatsachenbehauptungen, wobei es Moser nicht zu beweisen gelungen sei, "dass die von ihr geäußerten Vorwürfe wahr sind". Sie hätte die ihr zugetragenen Informationen vielmehr "völlig ungeprüft verbreitet", so das Erstgericht. Mit dem Einbringen von parlamentarischen Anfragen in Sachen Grasser habe Moser zwar "Schritte zur Überprüfung der ihr zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe" unternommen.

"Sie wartete das Ergebnis dieser Anfragen jedoch nicht ab, sondern ging schon zuvor an die Öffentlichkeit. Ein sorgfältiger Mensch hätte zumindest geringfügige Recherchen angestellt und so die Unwahrheit der nunmehr inkriminierten Behauptungen entdeckt", heißt es im schriftlichen Urteil, das die klagegegenständlichen Aussagen "mangels Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes" als rechtswidrige Kreditschädigung" qualifiziert.