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"Uwe geh in Häfn": T-Shirt-Träger wehrt sich

Heute Redaktion
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Bild: Gert Eggenberger/www.picturedesk.com

Im August wurde ein 44-jähriger Villacher beim Villacher Kirtag festgenommen weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift "Uwe geh in Häfn" trug. Jetzt hat er Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UV) eingelegt.

Im August wurde ein 44-Jähriger beim Villacher Kirtag festgenommen weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift "Uwe geh in Häfn" trug. Jetzt hat er Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UV) eingelegt.

Mit "Uwe" ist FPK-Landesparteiobmann Uwe Scheuch gemeint, der Anfang August zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, wegen der "Part of the game"-Affäre verurteilt wurde. Als der 44-jährige Shirt-Träger die Letter in der Öffentlichkeit zur Schau stellte, wurde er von der Polizei festgenommen. "Durch besonders rücksichtsloses Verhalten habe der Angeklagte den Ablauf der Veranstaltung gestört", führt die Anklage an.

Anwalt Gottfried Hud rechtfertigt, der Vorfall habe sich aber abseits des Kirchtagsumzuges ereignet. Das wird auch vom Villacher Bürgermeister Helmut Manzenreiter bestätigt. Damit sei seinem Mandanten das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen worden.

Polizei spricht von "entarteter" Meinungsäußerung

Die Polizei sieht das anders. In der Gegenäußerung heißt es wörtlich: "Hinsichtlich dieses Beschwerdegrundes ist zusammenfassend festzuhalten, dass der Beschwerdeführer den Tatbestand einer Störung der öffentlichen Ordnung gemäß § 81 Abs. 1 SPG setzte und somit im Sinne der oben zitierten Judikatur des VfGH sich außerhalb jener Schranken befand, die der Sicherheit der öffentlichen Ordnung vor entarteter Meinungsäußerung dienen und war daher das Verhalten des Beschwerdeführers nicht durch das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention, Anm.) gerechtfertigt."

Der UVS wird sich am 13. Dezember in Klagenfurt mit der Causa befassen, die Verhandlung ist für 09.30 Uhr anberaumt.