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100 € Strafe für Notdurft im Stau: Polizei wehrt sic...

Heute Redaktion
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An der Grenze nach Deutschland stauten sich in Suben zahllose Lkw.
An der Grenze nach Deutschland stauten sich in Suben zahllose Lkw.
Bild: Daniel Scharinger

Ein Lkw-Fahrer verrichtete seine Notdurft in einem Sackerl und bekam 100 Euro Strafe aufgebrummt. Die Polizei musste viel Kritik einstecken. Jetzt wehrt sich die Exekutive.

"Eine absolute Frechheit und ganz schnell Geld zurück", "Ein bisschen mehr Menschlichkeit" oder "In diesen Zeiten zu strafen ist gaaanz wichtig!" - der "Heute"-Bericht über einen Lkw-Lenker, dem das Verrichten der Notdurft im Stau 100 Euro kostete, sorgte für gehörig Gesprächsstoff im Netz.

Wie berichtet, hatte der ungarische Lkw-Lenker (47) im Staugebiet bei Suben (Bez. Schärding) sein großes Geschäft in ein Sackerl verrichtet und in einer angrenzenden Wiese entsorgt. Mit eben "besch......." Folgen.

Während viele das rigorose Vorgehen der Polizei nicht verstehen können, wehrt sich nun die Polizei.

Lkw stand laut Polizei nicht im Stau

Laut der Exekutive befand sich der Lastwagen nicht im Stau. Dieser hatte sich schon etwas aufgelöst und der Lenker hätte weiter fahren können.

"Der Laster stand auf der rechten Fahrspur und die Vorhänge der Kabine waren zugezogen. Es bestand der Verdacht, dass der Lenker gerade seine Ruhepause einlegt. Und das geht mitten auf der Fahrbahn natürlich nicht", so Martin Hartl von der Landesverkehrsabteilung OÖ.

Darauf von den Polizisten angesprochen, habe der Fahrer, der kaum Deutsch sprach, das Sackerl mit dem übel riechenden Inhalt direkt vor die Nase gehalten und einfach in die angrenzende Wiese geworfen.

"Die beiden Beamten sind schon lange im Dienst und es gab noch nie Beschwerden. Der Lenker sei ihrer Meinung nach sehr provokant aufgetreten und habe keine Einsicht gezeigt", so Hartl. Außerdem befinde sich nur 200 Meter weiter vorne ein Rastplatz.

"Das hätte er als erfahrener Lenker durchaus wissen können", meint Hartl.

Ein weiteres Einreden auf den Lenker hätte laut Hartl die Situation noch mehr eskalieren lassen.

Er betonten auch, dass es sich bei den 100 Euro um eine Sicherheitsleistung und kein Organmandat handelt. Somit hat der Fahrer immer noch die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben.

Für den Lenker bleibt es aber auf jeden Fall eine "besch...... Situation".

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