Oberösterreich

109 Buben missbraucht: Prozess vertagt

Am Mittwoch hätte am Landesgericht Wels der Missbrauchs-Prozess gegen einen beschuldigten Arzt zu Ende gehen sollen. Daraus wurde nichts. 

Michael Rauhofer-Redl
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Das Urteil gegen den Arzt soll am 17. Juni gefällt werden. 
Das Urteil gegen den Arzt soll am 17. Juni gefällt werden. 
Picturedesk/APA

Einem heute 56-jährigen Arzt aus dem Salzkammergut wird vorgeworfen 109 Buben sexuell missbraucht zu haben. Für Mittwoch wurde das Urteil erwartet. Dem angeklagten drohen 15 Jahre Haft, bzw. eine Einweisung in eine Klinik für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dass das Urteil nicht wie erwartet am Mittwoch verkündet wurde, liegt an den Ausführungen der Sachverständigen. Nächster Verhandlungstermin, es soll der letzte sein, ist der 17. Juni. 

Bereits am ersten Prozesstag Ende Mai zeigte sich der Angeklagte in weiten Teilen der Anklage geständig. Damals sagte sein Verteidiger, dass sich der Arzt "ein bisschen als Aufklärungscoach" betrachtet habe. Sex mit Kindern habe es nicht gegeben, so die Verteidigungslinie. Auch habe der Angeklagte weder Gewalt noch einen Zwang ausgeübt. 

Die Vorwürfe im Detail

Die Staatsanwaltschaft warf den 56-Jährigen den sexuellen Missbrauch von 109 Buben vor, 40 davon waren laut Anklageschrift noch nicht einmal 14 Jahre alt. 30 Fälle, als etwas weniger als ein Drittel, sollen sich außerhalb der Ordination jenes Mannes abgespielt haben, der sich mittlerweile von der Ärzteliste streichen ließ. In fünf Fällen ging die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus. Drei Buben sollen außerdem gesundheitliche Folgen durch die Taten davongetragen haben. Laut Gutachten haben sie Anpassungsstörungen davongetragen. 

Seine späteren Opfer hat der Mediziner entweder in seiner Praxis oder im Aufklärungsunterricht kennengelernt. In einigen Fällen sollen Untersuchungsmethoden angewandt worden seien, die laut des zuständigen Sachverständigen medizinisch nicht indiziert, also nicht notwendig, gewesen sind. In anderen Fällen soll der Arzt die Jugendlichen zur Masturbation angeleitet  haben. 

Der Staatsanwalt ging von einem Tatplan aus, in dem es darum ging seine berufliche Tätigkeit mit einem "regelmäßigen Missbrauch" zu verknüpfen. Teilweise zeigte sich der Arzt bereits schuldig. Er habe im "Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen" räumte er ein. Pädophil sei er aber nicht. 

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