Prozess in Klagenfurt fix

11-Jährige vergewaltigt! Täter (14) drohen 5 Jahre Haft

In Kärnten soll eine 11-Jährige von einem 14-Jährigen gefesselt und vergewaltigt worden sein. Nun ist der Prozesstermin fix – eine Haftstrafe droht.

Christian Tomsits
11-Jährige vergewaltigt! Täter (14) drohen 5 Jahre Haft
Das Landesgericht in Klagenfurt
Bild: Reuters

Irritierend und so noch nie dagewesen: Das Verbrechen, das einem gerade erst 14-jährigen Buben in am Landesgericht Klagenfurt zur Last gelegt wird, macht sprachlos. Das Flüchtlingskind aus der Ukraine soll sich "einfach so" in einem Waldstück am Rande von Friesach (Ktn.) an einer 11-Jährigen vergangen haben – wir berichteten.

Der Schüler soll das Mädchen, das er zuvor nicht kannte, gefesselt, vergewaltigt und anschließend auch noch genötigt haben, niemandem etwas davon zu erzählen. Die schockierende Tat geschah bereits Mitte Jänner.

Das traumatisierte Opfer vertraute sich seiner Mutter an. Kurz darauf wurde der gerade erst 14 gewordene Bub für mehrere Wochen in U-Haft genommen, kam Mitte Februar bereits wieder auf freien Fuß frei – unter strengen Auflagen. Ein noch strafunmündiger 13-Jähriger soll die grausame Tat gefilmt haben, das Video liegt der Staatsanwaltschaft vor.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133

Nun steht der Prozesstermin fest. Am 29. April muss sich der aktuell engmaschig betreute 14-Jährige wegen Vergewaltigung verantworten. Zu einer Konfrontation mit dem Opfer (11) kommt es im Gerichtssaal wohl nicht. Das Mädchen (es stammt ebenfalls aus der Ukraine) wurde bereits kontradiktorisch einvernommen.

Ein Ausschluss der Öffentlichkeit aufgrund des sensiblen Inhalts der Verhandlung und dem geringen Alter der Prozessbeteiligten gilt als wahrscheinlich. Die Unschuldsvermutung gilt. Bei einer anklagekonformen Verurteilung droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

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