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WhatsApp-Chat kostet M. (21) sein ganzes Erspartes

Ein Video, das über WhatsApp verschickt wurde, kostete einem 21-Jährigen 11.000 Euro Strafe. Ab wann man sich strafbar macht, erklärt ein Anwalt.

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    Vorsicht dabei, was über WhatsApp und Co. verschickt wird.
    Vorsicht dabei, was über WhatsApp und Co. verschickt wird.
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    Am Donnerstag flog ein Fall auf, bei welchem ein 21-Jähriger ein illegales Video in einer WhatsApp-Gruppe teilte und dafür eine Strafe von 12.000 Franken, umgerechnet rund 11.000 Euro, bezahlen musste. Dies geschah unter anderem, weil sich der Mann nicht bewusst gewesen war, dass das Verschicken eines solchen Videos solch drastische Konsequenzen haben kann. "Es hätte ein doofer Spaß unter Kollegen sein sollen", sagte er zu "20 Minuten".

    Anfang 2020 war der 21-Jährige Teil einer rund 200-köpfigen WhatsApp-Gruppe mit dem Namen "lach mal": "In dem Chat schicken sich die Teilnehmer kurze Videos, die teils auch auf Social Media kursieren." Manchmal seien es dumme Spaßvideos von Tieren gewesen – manchmal beinhalteten sie aber auch anzügliche oder gewaltdarstellende Inhalte. Auch M.* verschickte dort Videos oder leitete diese in seinem Umfeld weiter – bis jemand aus der Gruppe einen der Chat-Freunde verpfiff.

    "Es war für mich ein riesiger Schock: Das bringt mich um mein ganzes Erspartes, da ich selbstständig bin, ist es eine finanzielle Katastrophe"

    "Als mein Kollege sein Handy den Behörden abgeben musste, meldete ich mich auch freiwillig bei einem Polizeiposten, da ich eines der Videos weitergeleitet hatte." Dort sei er verhört worden – und musste sich vier Monate später vor dem Bezirksgericht verantworten. M. wurde schuldig gesprochen und kassierte eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000 Franken, dazu kommen Vorverfahren und weitere Kosten mit 4.500 Franken und Verteidigungskosten von 7.500 Franken. "Es war für mich ein riesiger Schock: Das bringt mich um mein ganzes Erspartes, da ich selbstständig bin, ist es eine finanzielle Katastrophe", so der 21-Jährige.

    So wie dem 21-Jährigen geht es auch vielen anderen Nutzerinnen und Nutzern von Chat-Diensten wie WhatsApp, Telegram oder iMessage. Bei einer nicht repräsentativen Umfrage geben immerhin 20 Prozent aller 200.000 Befragten an, bereits mehrmals illegale Pornos oder Gewaltvideos zugeschickt bekommen zu haben.

    Rechtsanwalt und Experte für Recht im digitalen Raum Martin Steiger erklärt, wo die Gefahren lauern: "Bei verbotenem Material handelt es sich häufig um verbotene Pornografie, also Kinderpornografie. Es können aber auch andere Inhalte illegal sein, beispielsweise Tierpornografie oder Gewaltdarstellungen." Häufig käme es zu einem Mix aus verschiedensten Kategorien.

    "Deutlich protestieren"

    Dabei sei es irrelevant, über welche Plattform – als ob über WhatsApp, den Facebook Messenger oder einen ähnlichen Dienst – das illegale Material verschickt worden sei. "Alle gängigen Plattformen verbieten verbotene Inhalte und das Strafrecht unterscheidet nicht zwischen den einzelnen Plattformen", erklärt Steiger.

    Spezialfall Minderjährige
    Nacktbilder von sich selbst zu verschicken, ist grundsätzlich nicht strafbar. Anders liegt der Fall, wenn Minderjährige involviert sind. Laut Pro Juventute können sich Personen unter 18 Jahren der Kinderpornografie strafbar machen, wenn sie solche Bilder von sich selbst anfertigen. Eine Spezialregelung gelte für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren. Wer älter als 16, aber jünger als 18 Jahre alt ist, darf Bilder mit sexuellem Inhalt von sich selbst produzieren, diese aber nur an eine Person in der gleichen Altersspanne schicken. Auf keinen Fall dürfen diese Bilder oder Videos jedoch an Drittpersonen gelangen.

    Tatsächlich könne man sich bereits beim Empfang und Konsum von illegalem Bildmaterial strafbar machen. "Wer mutmaßlich strafbare Inhalte erhält, sollte beim Absender deutlich protestieren und das Bild oder Video danach löschen", rät der Rechtsanwalt. Vom Protest könne man außerdem einen Screenshot erstellen. Denn nur so könne man bei einem Strafverfahren zeigen, dass es am Vorsatz fehlte. Außerdem ist es ratsam, sich nicht in Gruppen-Chats aufzuhalten, in welchen immer wieder grenzwertiges oder einschlägiges Material geteilt wird.

    Jederzeit mit einem Strafverfahren rechnen

    Doch welche Strafen drohen beim Erhalt, Abspeichern oder gar beim Weitersenden von solch illegalem Material? "Bei Ersttäterinnen oder -tätern drohen bedingte Geld- oder Freiheitsstrafen, bei großen Mengen auch unbedingte Strafen", so Steiger. "Dazu kommt in vielen Fällen ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot im Zusammenhang mit Minderjährigen sowie eine Strafe, die man bezahlen muss. Außerdem muss man die Verfahrenskosten und die Kosten für die Strafverteidigung zahlen." Dazu komme ein Strafregistereintrag. "Ein solches Verfahren hat also erhebliche finanzielle und persönliche Folgen."

    Wenn man bereits ein Bild oder ein Video weitergeleitet hat, von welchem man sich plötzlich nicht mehr sicher ist, ob es nicht doch vielleicht illegal war, sollte man jederzeit mit einem Strafverfahren rechnen, erklärt der Anwalt. "Man sollte sich zum Beispiel überlegen, wie man sich verhält, wenn am Morgen um sechs Uhr eine Hausdurchsuchung stattfindet und das Smartphone sowie alle Computer sichergestellt werden." Wer Sorgen habe, solle sich am besten präventiv von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten lassen.

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