Nachdem Polizisten der Polizeiinspektion Purkytgasse in Wien-Favoriten am Dienstagabend einen Motorradfahrer mit 116 km/h statt der erlaubten 50 km/h mittels Lasermessgerät gemessen hatten, nahmen sie dem 51-jährigen Lenker den Führerschein ab. Weiters wurde das Motorrad vorläufig beschlagnahmt. Der Mann wurde angezeigt.
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann seit 1. März 2024 bei unbelehrbaren Personen und einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 60 km/h im Ortsgebiet und 70 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und danach auch versteigert werden. Bei mehr als 80 km/h innerhalb oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets, kann die Behörde ein sogenanntes Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Vorfall einleiten.
Fährt der Raser ein Fahrzeug, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Autos an Ort und Stelle für maximal 14 Tage, also zwei Wochen, vorläufig zu beschlagnahmen. Dazu kommt ein Führerscheineintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug.
"Extremes Rasen gefährdet auf unseren Straßen die Gesundheit und das Leben von unbeteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen wird", so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler