34. StVO-Novelle

Gewesslers Raser-Pläne – so werden Autos einkassiert

Ab dem 1. März gelten neue Regeln auf Österreichs Straßen. Notorische Raser müssen in Zukunft ihre Autos abgeben – im härtesten Fall für immer. 

Roman Palman
Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bringt mit 1. März 2024 schärfere Gesetze gegen Raser auf die Straße.
Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bringt mit 1. März 2024 schärfere Gesetze gegen Raser auf die Straße.
picturedesk.com; "Heute"-Montage

Im Kampf gegen Raserei und illegale Hatzerl in Österreich folgt nun der nächste Schlag. Am 1. März 2024 tritt nun die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Und die hat es für Bleifüße ordentlich in sich. Leonore Gewesslers Raser-Pläne sehen vor, dass bei "extremsten Geschwindigkeitsübertretungen" künftig die Tatvehikel beschlagnahmt werden können.

Als erste Teile des Maßnahmenpakets wurden bereits im Herbst die Geldstrafen für Raser deutlich erhöht und die Höchstdauer des Führerscheinentzugs verlängert. Nun kommt zusätzlich die mögliche Beschlagnahme der Fahrzeuge von "unbelehrbaren Schnellfahrern" dazu. "In letzter Konsequenz" können diese auch für verfallen erklärt und versteigert werden.

Wann Rasern Auto abgenommen wird

Ab Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 außerhalb, ist es den Straßenaufsichtsorganen nun möglich, das Raser-Fahrzeug vorläufig zu beschlagnahmen.

Definitiv einkassiert wird es aber erst per Behördenentscheid, wenn...

➤ dem Lenker in den letzten vier Jahren wegen einschlägiger Vergehen schon einmal der Führerschein entzogen wurde, oder...

➤ die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 80 km/h im Ortsgebiet, bzw. 90 km/h außerhalb überschritten wurde.

Wenn aufgrund von Vorstrafen und des Persönlichkeitsbildes des Täters zu befürchten ist, dass weiterhin Geschwindigkeitsüberschreitungen extremsten Ausmaßes begangen werden, kann die Behörde in letzter Konsequenz auch ein sogenanntes Verfallsverfahren einleiten.

Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt das Auto in Gewahrsam. "Das verhindert, dass die Raser in den nächsten Wochen wieder ins Auto steigen und andere in Gefahr bringen", betonte Gewessler schon bei ihrer Präsentation im Vorjahr.

Autos werden versteigert

Die Republik hortet diese verfallenen Fahrzeuge aber nicht, laut StVO-Novelle sind sie "bestmöglich zu verwerten". Heißt: sie werden versteigert. 70 Prozent des Erlöses fließen dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds zu, der Rest geht an die Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Behörde im jeweiligen Strafverfahren zu tragen hatte.

Als Ergänzung ist eine vorläufige Führerscheinabnahme vorgesehen sowie – für Fälle, in denen das Fahrzeug nicht dem Lenker gehört – ein (lebenslanges) Lenkverbot für das betreffende Fahrzeug.

ÖAMTC: Raser-Gesetz verfassungswidrig

Der ÖAMTC bezweifelt in einer Presseaussendung die Wirksamkeit der Maßnahme und meldet rechtliche Bedenken an: "Derart drastische Eingriffe in das Eigentum sollten von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden", so ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.

Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessoren hätten laut Wolf dem Gesetz zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit attestiert. "Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird", so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub fordert stattdessen zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

So begründet Gewessler-Ministerium die Beschlagnahme

Beschlagnahme und Verfall sind grundsätzlich im Verwaltungsstrafgesetz geregelt. In der Regel sind diese Maßnahmen allerdings hinsichtlich per se gefährlicher oder verbotener Sachen oder eines durch verpönte Mittel erzielten vermögenswerten Vorteils vorgesehen.
Während dies in den hier betroffenen Fällen nicht von vornherein auf Fahrzeuge generell zutrifft, so steht doch neben den spezial- und generalpräventiven Gründen für Beschlagnahme und Verfall die Sicherungsmaßnahme dieser Mittel im Vordergrund.
Insbesondere ist bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Gefährdungspotential so hoch, dass das Fahrzeug wie eine Waffe eingesetzt werden kann. Daher kann damit eine immense Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer verbunden sein. Quelle: oesterreich.gv.at

Auch 35. StVO-Novelle regt auf

Gewessler hat bereits die nächste StVO-Novelle, die 35., in Planung. Besonders die darin beinhalteten Ampeln ohne Grünblinkphasen sorgten für Aufsehen und in den Reihen der FPÖ für Aufregung. "Heute" berichtete ausführlich:

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Auf den Punkt gebracht

  • Ab dem 1.März tritt in Österreich die 34.Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die Raser härter bestraft
  • Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen können Autos vorläufig beschlagnahmt und im härtesten Fall sogar für immer eingezogen und versteigert werden
  • Der ÖAMTC äußert rechtliche Bedenken und Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahme