Politik

Ministerin will Rasern jetzt das Auto wegnehmen

Die Regierung will weiter knallhart gegen Raser vorgehen. Ein neues Gesetzespaket soll ermöglichen, sogar die Autos von Rasern zu beschlagnahmen. 

Nikolaus Pichler
Verkehrsministerin Leonore Gewessler will Roadrunnern künftig das Auto weggnehmen.
Verkehrsministerin Leonore Gewessler will Roadrunnern künftig das Auto weggnehmen.
iStock/apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

Im Kampf gegen Raserei soll nun der nächste Schlag folgen. Denn die Regierung will am Montag bei einer Pressekonferenz ein neues Gesetzespaket ankündigen. Damit will Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) den Behörden ermöglichen, noch härter gegen die Verkehrsrowdys vorzugehen. Um 10.30 will Gewessler gemeinsam mit dem Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP), dem Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger (ÖVP) sowie dem grünen Verkehrssprecher Hermann Weratschnig (Grüne) die Details dazu präsentieren.

Doch schon jetzt steht dem Vernehmen nach fest: Extremen Bleifüßen soll künftig das Auto weggenommen werden

Werden Raser-Autos sogar versteigert?

Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung könnte das Fahrzeug vorläufig enzogen oder dauerhaft beschlagnahmt werden. Ein Vorbild für dieses Modell gibt es bereits mit Schweiz. Dort wird das beschlagnahmte Auto dann sogar versteigert. Wird ein Raser mit einem fremden Auto erwischt, werde ihm die Benützung dieses Wagens verboten.

Seit September 2021 gelten härtere Strafen für gefährliches Rasen. Je nach Geschwindigkeitsüberschreitung kann es eine Geldstrafe von 5.000 Euro geben. Auch der Führerschein kann schneller bzw. länger weg sein-

Höhere Strafen

Die Gesetzesnovelle aus dem vergangenen Jahr zielt dabei insbesondere auf starke Überschreitungen der Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen a. Wer die vorgeschriebenen Grenzen massiv missachtet, muss künftig mit einer deutlich längeren Führerscheinabnahme rechnen.

Abgesehen davon wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt – etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro.

Auch die Mindestbeträge wurden erhöht. Wer die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 30 Kilometer pro Stunde überschreitet, zahlt nun mindestens 150 Euro statt bisher 70. Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat.

Bis zu sechs Monaten Führerscheinentzug

Kommt es zu einer Wiederholung des Vergehens, drohen sogar drei Monate Führerscheinentzug. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate. Wurde eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister nun erst nach vier Jahren ab.

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