Politik

Raser-Strafen – ab wann die Polizei dein Auto versteigert

Die Regierung geht weiter knallhart gegen Raser vor. Bleifuß-Lenker sind in Zukunft ihre Autos los – im härtesten Fall für immer. 

Nikolaus Pichler
Raser-Autos werden in Extremfällen nun zwangsversteigert.
Raser-Autos werden in Extremfällen nun zwangsversteigert.
apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

Im Kampf gegen Raserei soll nun der nächste Schlag folgen. Denn die Regierung kündigte am Montag bei einer Pressekonferenz zwei neue Gesetzesnovellen an. Damit will Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) den Behörden ermöglichen, noch härter gegen die Verkehrsrowdys vorzugehen. Um 10.30 präsentierte Gewessler gemeinsam mit dem Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP), dem Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger (ÖVP) und seinem grünen Kollegen Hermann Weratschnig die Details dazu.

Erst vor einem Jahr sei ein entsprechendes Gesetzespaket umgesetzt worden, betonte Gewesssler vor den Medienvertretern. Nun wolle man die Gangart noch einmal verschärfen, so die Ministerin. Mit einer entsprechenden Gesetzesnovelle, solle es ermöglicht werden, die Beschlagnahmnung eines Fahrzeuges anzuordnen. "Die Beschlagnahme des Fahrzeuges ist als dreistufige Maßnahme vorgesehen. Bei Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 außerhalb des Ortes, ist Behörden möglich das Fahrzeug vorläufig zu beschlagnahmen", so Gewessler.

Bei einer Übertretung von 80 km/h im Ortsgebiet, sowie einer Übertretung von 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets kann die Behörde sogar das Fahrzeug schon bei Ersttätern abnehmen, wie es auf der Pressekonferenz hieß.

Raser-Autos werden jetzt versteigert

Im zweiten Schritt werde innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ob die Behörde ein Verfallsverfahren einleitet. "Das verhindert, dass die Raser in den nächsten Wochen wieder ins Auto steigen und andere in Gefahr bringen", so die Ministerin. Man wende die Maßnahmen nicht leichtfertig an, sei jedoch bereit die vollen Grenzen des Gesetzes auszureizen, erklärte sie zudem. 

Laut Gewessler droht als letzte Konsequenz eines Verfallsverfahrens die Versteigerung des Raser-Autos. 70 Prozent des Erlöses soll an den Verkehrssicherheitsfonds gehen, der restliche Anteil komme der Gebietskörperschaft zu, betonte Gewessler. Ein Vorbild für dieses Modell gibt es bereits in der Schweiz. 

Schnöll betonte, die Beschlagnahmung habe vor allem eine präventive Wirkung. "Da geht es darum, dass man die Tatwaffe entzieht", so der Landesrat. Ein, wie er betonte, verfassungsrechtlich nicht unheikler Eingriff.  Auch Weratschnig schlug in diese Kerbe. "Unsere Straßen sind keine Rennstrecken."

Zusätzlich zu dieser Maßnahme wird im Führerscheingesetz vorgesehen, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen ist. Bislang ist dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten. Damit wird ein Vorschlag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit umgesetzt.

Paket soll bald in Kraft treten

Das Paket werde in den nächsten Tagen in Begutachtung geschickt, erklärte Ottenschläger. Daraufhin solle das Paket im Parlament landen und letztendlich in Kraft treten, erklärte Ottenschläger.

Laut Gewessler kam es im letzten Jahr zu rund 450 Fällen, in denen eine Beschlagnahmung möglich gewesen wäre. Bei Leasing-Autos, Leihfahrzeugen etc. wolle man mit Lenkverboten arbeiten, kündigte Gewessler an. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com