Niederösterreich
Hatte er 12 Promille? Bierwirt wegen Mordes angeklagt
Wie abgründig die mutmaßliche Bluttat des Bierwirtes (43) war, untermauert die Anklageschrift: Er schoss vor den Augen von Kindern.
Die Anklageschrift gegen den mordverdächtigen Bierwirten sorgt für Kopfschütteln und Bestürzung: Der zweifache Vater, der ein Bier- und Spirituosengeschäft in Wien hatte, ist elffach vorbestraft und hat rund 30.000 Euro Schulden. Selbst jetzt in U-Haft soll sich der 43-Jährige gebärden. Er soll die Zellenwände mit Fäkalien beschmieren, Beamte schimpfen und sich entkleiden – mehr dazu hier.
Bierwirt und Sigi Maurer
Traurige Bekanntheit hatte der "Bierwirt" im Zusammenhang mit Sigi Maurer von den Grünen gemacht. Der Alkoholiker soll die Grün-Mandatarin übel und sexistisch beflegelt haben. Die Politikerin machte die Erniedrigungen öffentlich, der "Bierwirt" zog vor Gericht - mehr dazu hier.
Zur Vorgeschichte der Bluttat: Der 43-Jährige hatte rund 15 Jahre eine schwierige On-Off-Beziehung zu einer 35-jährigen Krankenschwester. Er selbst behielt seine Wohnung immer, war aber oft in der Wohnung seiner Partnerin und Mutter eines gemeinsamen Kindes in Wien-Brigittenau. Am 23. April hatte der aggressive "Bierwirt" auf der Suche nach seinem Handy bereits Pfefferspray in der Wohnung des späteren Opfers verteilt, riss zahlreiche Laden raus - alles vor den Augen der anwesenden Kinder.
Pfefferspray gegen Kind
Auch im Zimmer der eigenen Tochter entlud er laut Anklage eine Ladung Pfefferspray, die Kleine begann daraufhin fürchterlich zu weinen. Dem schlichtend einschreiten wollenden Schwiegervater hätte er laut Anklage beinahe eine Kugel verpasst, das Projektil (Kaliber 9 mm) schlug über dem Kopf des Schwiegervaters über dem Türstock ein - mehr dazu hier. Die Familie erstatte vorerst aber keine Anzeige gegen den 43-Jährigen, aber die 35-Jährige beendete die Beziehung endgültig.
Nur sechs Tage später, also am 29. April, wollte er erneut in die Wohnung seiner Lebensgefährtin in Wien 20, diesmal führte er eine Pistole CZ, Kaliber 7,65 mm mit - dass er ein aufrechtes Waffenverbot hatte, schien ihn nicht weiter zu stören. Die 35-Jährige hatte gerade Nachbarn und deren Kinder zu Besuch. Ein Kind (3) war in der Badewanne. Die 13-Jährige Tochter des Opfers und ein Nachbarskind verließen gerade die Wohnung, als ihnen der "Bierwirt" entgegen kam. Der Teenager wollte den 43-Jährigen zum Gehen überreden, doch der Mann duldete keine Widerrede und ließ die 13-Jährige die Türe aufsperren.
"In 20 Jahren komme ich wieder"
Unmittelbar nach Betreten des Apartments soll der 43-Jährige die Schusswaffe gezogen und seiner Partnerin in den Oberschenkel geschossen haben. Dann sagte der Schütze noch zum Nachbarn: "Nimm die Kinder und raus aus der Wohnung." Als der Nachbar ins Bad ging, um noch ein Kind zu holen, schoss der 43-Jährige der Krankenschwester in die rechte Wange. Dann sagte er laut Anklage zum Nachbarn: "Sie ist tot, adoptiere Du die Kinder, in zwanzig Jahren bin ich draußen und wir sehen uns wieder."
Der Nachbar flüchtete daraufhin mit Kind in seine Wohnung und versperrte die Türe, der Angeklagte ging hinterher, läutete Sturm und verlangte Hochprozentiges. Der Nachbar gab ihm laut Anklage durch ein Fenster eine Flasche Bacardi und eine Flasche Wodka. Mit dem Sprit setzte sich der Beschuldigte auf eine Bank im Hof und wartete trinkend auf die Polizei, die WEGA nahm den 43-Jährigen mit nacktem Oberkörper schließlich fest. Das Opfer wurde noch ins Spital gebracht, starb aber durch den hohen Blutverlust und Einblutungen in die vierte Hirnkammer.
12,6 Promille oder 3 Promille?
Laut Gutachter war der Angeklagte zurechnungsfähig. Er leide zwar an mehreren psychischen Störungen und an Alkohol- und Drogenproblemen. Aus der Expertise geht auch hervor, was der Schütze von 28. auf 29. April getrunken hatte. Im Blut hatte der "Bierwirt" rund 3 Promille (Anm.: soll aber nach der Tat noch schnell eine Flasche Wodka getrunken haben), laut den vom Angeklagten konsumierten Getränken hätte der "Bierwirt" den unrealistischen Promillewert von 12,6 haben müssen.
Da auf der Waffe eindeutig DNA-Spuren des 43-Jährigen gefunden wurden, ist die Sache für die Staatsanwaltschaft eindeutig. Sein Anwalt Manfred Arbacher-Stöger meint indes: "Meinem Mandanten tut die ganze Sache irrsinnig leid. Er hat die Tat aber im Zustand der vollen Berauschung begangen und kann sich daher an nichts erinnern." Dem "Bierwirt" droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, es gilt die Unschuldsvermutung.