Oberösterreich

Empörung über dreiste Aussage der "Parkbad-Grapscher"

"Sie haben uns einfach genervt!" So dreist rechtfertigen die beiden Teenie-Grapscher (11 und 12) vom Linzer Parkbad gegenüber der Polizei ihre Tat. 

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Im Linzer Parkbad waren zwei 13-jährige Mädchen von zwei Burschen sexuell belästigt worden.
Im Linzer Parkbad waren zwei 13-jährige Mädchen von zwei Burschen sexuell belästigt worden.
Linz AG

Wie zahlreich berichtet, waren Montagnachmittag zwei 13-jährige Mädchen im Linzer Parkbad von zwei Burschen sexuell belästigt worden. Im Gespräch mit "Heute"  schilderte der Vater von Melanie G. (13, Name geändert), sie ist eines der Opfer, dass seine Tochter "von oben bis unten, vorne und hinten" von den beiden verdächtigen Burschen begrapscht worden sei.

Seine Tochter und die gleichaltrige Freundin waren zuvor von einer Gruppe Burschen (acht bis zehn an der Zahl, alle geschätzt im Alter zwischen 11 und 14 Jahre alt) angesprochen worden. Darunter waren auch die beiden Verdächtigen – ein 11-jähriger Nordmazedonier und ein 12 Jahre alter Syrer, beide wohnhaft in Linz. 

Übergriffe gingen selbst im Wasser weiter

Bereits am Liegeplatz begannen die beiden Burschen, die Dienstagnachmittag von der Polizei im Linzer Parkbad aufgrund der exakten Personenbeschreibung der beiden Opfer ausgeforscht werden konnten, mit ihren Übergriffen auf die 13-jährigen Mädchen. Die Linzerinnen sollen dann den Liegeplatz gewechselt haben, denn: Sie wollten keinen Streit. Doch auch dahin wurden sie von den beiden Burschen verfolgt. Laut Polizei sogar bis ins Wasser. Und auch dort belästigten die Burschen die Mädels immer wieder.

Täter sind strafunmündig

Vor der Polizei zeigten sich der 11- und 12-Jährige zu ihren Taten geständig. Und sie begründeten ihre Übergriffe auch. Wie "Heute" aus dem Stadtpolizeikommando Linz, das die Ermittlungen im Parkbad-Fall übernommen hat, erfuhr, gaben die beiden an, dass sie von den Mädchen einfach genervt gewesen seien. 

Die Burschen erhielten vom Bäderbetreiber Linz AG Bäder ein Badeverbot erteilt. Aufgrund ihres Alters sind beide strafunmündig, haben also keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

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