Seit 13. Juli wird ein 13-jähriger Bursche in der "Auszeit-WG" in Wien-Simmering betreut. Der Jugendliche ist der erste und bisher einzige Bewohner der Einrichtung. Am Mittwoch (19.8.) beschäftigt der Fall nun das Bezirksgericht Innere Stadt.
Konkret wird geprüft, ob die Freiheitsbeschränkungen bei dem 13-Jährigen rechtlich zulässig sind. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Entscheidung wird laut wien.orf.at am Nachmittag erwartet. Grundlage für die gerichtliche Prüfung ist das Heimaufenthaltsgesetz, auf das sich derzeit auch die "Auszeit-WG" stützt. Beantragt wurde die Prüfung von dem Verein VertretungsNetz.
Bei Gericht geht es um die konkrete Situation des 13-Jährigen. Eine Rolle spielen dabei auch zwei Gutachten. Eines stammt von einem Sachverständigen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, das zweite von einem Sachverständigen für Heil- und Sonderpädagogik.
Bewertet werden die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, die den Burschen betreffen. Dabei geht es etwa um die Frage, ob die Haustür der Einrichtung zugesperrt werden darf. Bei einer ersten Anhörung durch das Bezirksgericht waren die Maßnahmen vorläufig als zulässig beurteilt worden. Ob das Heimaufenthaltsgesetz überhaupt eine geeignete gesetzliche Grundlage für die "Auszeit-WG" darstellt, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Die für die Einrichtung zuständige Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) plant keine Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss. Sollte das Gericht etwa entscheiden, dass die Haustür nicht mehr zugesperrt werden darf, werde künftig nicht mehr zugesperrt, so eine Sprecherin der MA 11 gegenüber dem ORF.
Die "Auszeit-WG" richtet sich an strafunmündige Kinder zwischen elf und 13 Jahren, die wiederholt schwere Straftaten begangen haben. Details zu dem derzeitigen Bewohner werden aus Kinderschutzgründen nicht genannt.