Welt
14 Jahre Haft für Missbrauchstäter von Wermelskirchen
Er gab sich als Babysitter aus und missbrauchte 13 Kinder, das Jüngste war erst 4 Wochen alt. Der Richter verhängte eine Haftstrafe von 14 1/2 Jahren.
Am Dienstag wurde der "Babysitter" aus Wermelskirchen bei Köln wegen schwerstem sexuellen Missbrauch von Säuglingen und Kleinkindern zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Landesgericht Köln wegen hoher Rückfallgefahr eine Sicherungsverwahrung für den 45-Jährigen an, sodass er auch nach Abgesessener Haftstrafe vorerst nicht freikommen wird.
120 Übergriffe
120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder in den Jahren 2005 bis 2019 habe der 45-Jährige begangen. Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge ein vier Wochen altes Mädchen. Neben der Haftstrafe muss er den Opfern auch noch 239.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Fake-Babysitter
Der IT-Experte hatte sich über Onlineplattformen als Babysitter angeboten und war so zu seinen Opfern gekommen. Den Missbrauch hielt der Mann auch auf Videos fest. Im Prozess gestand er die Taten und bezeichnete sie als "abscheulich".
1,5 Millionen Videos
Im Dezember 2021 war der Deutsche zu Hause von Spezialkräften festgenommen worden. In seinem Haus fand die Polizei 3,5 Millionen Bilder und 1,5 Millionen Videos von sexuellem Missbrauch an Jugendlichen, Kinder und vor allem Babys "in nicht vorstellbarer Brutalität".
„"Wir sehen nicht ein Monster in Ihnen, aber dass man Sie fürchten muss, das sehen wir schon." - Richter Christoph Kaufmann.“
Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann wandte sich nach der mehrstündigen Urteilsbegründung auch direkt an den an Angeklagten, der kontrolliert und ruhig wirkte. "Das ist natürlich ein sehr bitterer Moment für Sie und eine sehr hohe Strafe", so der Richter. Jedoch seien es aber auch besonders schwere Straftaten, die der IT-Experte begangen habe.
Noch nie erlebt
Der schon seit vielen Jahren auf Missbrauchsverfahren spezialisierte Richter erklärte: "In all den Jahren - das sind 25 Jahre - ist nicht ansatzweise ein Verfahren so dramatisch gewesen (...) wie dieses hier."