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15-Jährige darf Beziehung mit 45-Jährigem haben

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Umstrittenes Gerichtsurteil in Deutschland: Eltern können eine Liebesbeziehung ihrer Teenager-Tochter zu einem 45-Jährigen nicht generell verhindern. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden - das hat das Oberlandesgericht in Brandenburg entschieden.

Immer wieder versuchten die Eltern der 15-Jährigen, die Beziehung zu dem 30-Jahre älteren Mann zu unterbinden, das Mädchen wehrte sich allerdings heftig dagegen. So hielt sie ihren Aufenthaltsort vor ihren Eltern geheim, schließlich brachten die Eltern ihr Kind einige Wochen in die Psychiatrie. 

Das Mädchen verklagte ihre Eltern und sie bekam jetzt recht. Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Mann ab, weil "der Kinderwille hier nicht übergangen werden kann". Die 15-Jährige will die Liebesbeziehung weiterführen. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei.

Das Gericht geht davon aus, dass eine 15-Jährige reif genug ist, über ihr Sexualleben zu entscheiden. Deswegen müssen die Eltern jetzt hinnehmen, dass ihre Tochter die Beziehung zu dem 45-Jährigen weiter führen darf.