Wirtschaft

1.500 Euro – dieser Bonus wird massiv ausgeweitet

Die Bundesregierung weitet ab Juli den Angehörigenbonus in der Pflege aus. Verbesserungen sind auch bei der 24-Stunden-Betreuung geplant.

Jochen Dobnik
Insgesamt erhalten künftig knapp 80.000 Pflegende den "Angehörigenbonus".
Insgesamt erhalten künftig knapp 80.000 Pflegende den "Angehörigenbonus".
istock ("Heute"-Collage)

Die Bundesregierung schafft ab Juli 2023 einen "Angehörigenbonus" für jene Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Pflegebedürftigen leben. Von der Ausweitung profitieren rund 22.500 Familien zusätzlich. Der Bonus beträgt heuer 750 Euro und wird im Jahr 2024 auf 1.500 Euro verdoppelt.

"Der Angehörigenbonus ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Wir haben uns beide dafür eingesetzt, dass der Empfängerkreis ausgeweitet wird, damit möglichst alle profitieren, die diese die wertvolle Arbeit leisten", betont Sozialminister Johannes Rauch (Die Grünen).

Bisher mussten pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im gleichen Haushalt wohnen. Diese Voraussetzung fällt nun weg. Den Bonus erhalten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch andere Angehörige mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionisten. Die Pflegebedürftigen müssen zumindest Pflegegeld der Stufe 4 beziehen.

50 Millionen zusätzlich zur Verfügung

Betreuung und Pflege wird häufig von Frauen geleistet – unbezahlt zuhause. Mit dem Angehörigenbonus können wir pflegende Angehörige in ihrer wertvollen Arbeit auch finanziell unterstützen. Dass der Bonus vor allem Frauen mit geringem Einkommen zugute kommt, macht diese Maßnahme besonders treffsicher", so Rauch.

Die Bundesregierung stellt dafür 16,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und ab dem Jahr 2024 rund 33,5 Millionen Euro zusätzlich bereit. Insgesamt erhalten künftig knapp 80.000 pflegende Angehörige den Bonus.

Umfangreiche Pflegereform

Die umfassende Pflegereform brachte neben dem Angehörigenbonus auch eine Erhöhung des Erschwerniszuschlages von 25 auf 45 Stunden pro Monat, die Ausweitung des Angehörigengespräches von drei auf fünf kostenlose Gesprächstermine sowie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei Ersatzpflege bereits nach drei Tagen.

Verbesserungen sind auch bei der 24-Stunden-Betreuung geplant. Dabei wird die unselbstständige Beschäftigung attraktiviert. Hier werden die Details noch ausgearbeitet.

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