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Fix! Jetzt kommt so dicker Geldbonus wie nie zuvor

Zwar hat der Finanzminister angekündigt, die Geldboni in Österreich zurückschrauben zu wollen – noch heuer gibt es aber mehr Zahlungen als je zuvor.

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Zählst du schon die Hunderter? 2023 regnet es wieder viele Gelboni in die Haushalte.
Zählst du schon die Hunderter? 2023 regnet es wieder viele Gelboni in die Haushalte.
Getty Images/iStockphoto

1.000, 2.000, 3.000 oder noch mehr Euro kannst du bei den Geldboni 2023 abstauben. Und das ist kurios, immerhin hat Finanzminister Magnus Brunner angekündigt, "bei den Leistungen wieder in den Vorkrisenmodus" zu wechseln. Heißt: Mit vielen der verschiedenen Zahlungen ist es künftig wohl vorbei. Aber bis dahin kann noch einmal dick abgestaubt werden! 

Im Herbst kehrt der bekannteste Bonus des vergangenen Jahres zurück – wenn auch in abgespeckter Version: Einerseits fällt der Anti-Teuerungsbonus von 250 Euro komplett weg, andererseits wird der Klimabonus um mindestens 50 Euro reduziert. Zudem wird dieses Jahr regional gestaffelt, es wird also nicht jeder denselben Betrag aufs Konto kriegen.

Im neuen Jahr wird der Klimabonus regional gestaffelt ausgezahlt. Das heißt: je nach Wohnort, je nach guter/schlechter Öffi-Verbindung bekommen wir zwischen 100 und 200 Euro. Das Klimaministerium unterscheidet in vier Klassen. Somit erhält man in Wien (Stufe 1) 100 Euro, in anderen Gemeinden 133 (Stufe 2), 167 (Stufe 3) oder sogar 200 Euro (Stufe 4) Klimabonus. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre haben wieder Anspruch auf die Hälfte des ausbezahlten Klimabonus, sprich bei 200 Euro erhalten Kinder 100 Euro. Heuer wird auch eine Gehaltserhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal sowie für Angehörige der Sozialbetreuungsberufe ausbezahlt: 2.460 statt 2.000 Euro brutto pro Vollzeitstelle.

Strompreisbremse bis Juni 2024

Seit 3. April können die Betreiber der Spitäler, Pflegeeinrichtungen oder Anbieter von mobilen Diensten beim Land um Auszahlung des Bonus online ansuchen. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen mit den laufenden Gehaltszahlungen. Je nach Höhe der Dienstgeberabgaben errechnet sich so im Jahr 2023 je Vollzeitbeschäftigung ein Plus zwischen 135,50 Euro bis zu 165 Euro brutto. Die Strompreisbremse gilt bis Ende Juni 2024 und soll eine Entlastung von bis zu 500 Euro jährlich bringen. Dieser kommt dabei automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. Sie gilt nur für private Haushalte, nicht jedoch für Firmen oder Vereine.

Gewerbetreibende, deren Hauptwohnsitz gleichzeitig der Sitz ihres Betriebs ist, können ihre Anträge bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag stellen. Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS befreit sind. Der Netzkostenzuschuss endet ebenfalls am 30. Juni 2024. Mit nur wenigen Klicks im Internet zu fast 500 Euro mehr pro Jahr? Und das alles ist in wenigen Minuten erledigt? Klingt fast zu schön, um wahr zu sein, stimmt aber wirklich. Und obwohl es diese Möglichkeit gibt, nutzen sie rund 1,8 Millionen Österreicher einfach nicht.

Bis zu 3.000 Euro vom Chef, Hunderte Euro per Klick

Sie schenken die Hunderte Euro einfach her. Oder genauer gesagt dem Staat. Konkret geht es um die Arbeitnehmerveranlagung, umgangssprachlich auch "Steuerausgleich" genannt. Diese kann manuell eingereicht werden oder aber man wartet die automatische Abrechnung ab. Letztere bringt im Schnitt aber um einiges weniger Geld, während die manuelle Eingabe im Schnitt 714 Euro bringt. Die kann noch bis 30. April schriftlich, bis 30. Juni online eingereicht werden. Arbeitgeber können zudem im Jahr 2023 wiederum bis zu 3.000 Euro steuerfrei als "Teuerungsprämie" an Mitarbeiter auszahlen. Dieser Betrag ist für Arbeitnehmer beitrags- und steuerfrei. 

Außerdem gibt es wieder einer Reihe bekannter Boni, die allerdings einerseits freiwillig sind und andererseits häufig nur bestimmte Personengruppen betreffen. Eine Wiederholung erlebt auch das Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren. Im September sollen Familienhilfe-Bezieher dieses in Höhe von 105,8 Euro (2022: 100 Euro) zusätzlich ausgezahlt bekommen. Wegen der hohen Energiekosten verteilt die Stadt Wien außerdem wieder einen 200-Euro-Bonus. Für die meisten erfolgt die Auszahlung automatisch. Seit 17. April können Ansuchen für den Wiener Energiebonus 2023 gestellt werden, "Heute" berichtete.

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    Sämtliche Entlastungsmaßnahmen in Österreich.
    Sämtliche Entlastungsmaßnahmen in Österreich.
    zVg

    Bundesländer gehen ihre eigenen Bonus-Wege

    Ein-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro und Mehr-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis 100.000 Euro werden mit je 200 Euro unterstützt. Rund 556.000 Haushalte haben in den vergangenen Wochen ein Schreiben erhalten, in dem sie darüber informiert werden, dass sie den Wiener Energiebonus 2023 automatisch und ohne weiteres Ansuchen ausbezahlt bekommen. Das betrifft jene, die den Energiebonus 2022 bis 25. März 2023 beantragt haben. Alle anderen können ihn auf www.wien.gv.at/energiebonus23 beantragen. Die Stadt Wien startet zusätzliche eine Förderaktion für die Errichtung von Flugdächern mit Solaranlagen. Solaranlagen auf Flugdächern.

    Die gilt bis zu einer Leistung von 100 kWp werden mit 750 Euro pro kWp gefördert. Ab dem 101. kWp kommen pro kWp 600 Euro zum Tragen. Die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 200.000 Euro und es können höchstens zwei Anlagen pro Antragsteller eingereicht werden. Alle Details >>

    In Niederösterreich gibt es einen neuen Heizkostenzuschuss. Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Haushalte mit einem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro sowie alle Mehr-Personen-Haushalte mit einem Jahres-Brutto-Haushaltseinkommen von bis zu 100.000 Euro. Einmalig gibt es dann für 150 Euro für die erste Person im Haushalt plus 50 Euro für jede weitere dort hauptgemeldete Person.

    Bis 30. Juni kann man auf der Webseite des Landes NÖ oder via Hotline seinen Antrag auf den neuen Wohn- und Heizkostenzuschuss stellen. Mehr dazu hier >>

    Deckel-Doppelschlag sorgt für Aufsehen

    Um den Anstieg der Strompreise abzumildern, führte das Land Niederösterreich bereits im 2022 einen "Strompreis-Rabatt“ ein. Die Höhe der Entlastung sei dabei von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Ein durchschnittlicher Ein-Personen-Haushalt spart sich dadurch etwa 170 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt etwa 270 Euro, ein Drei-Personen-Haushalt etwa 370 Euro. Unabhängig vom jeweiligen Stromanbieter kann der Antrag dafür noch bis 30. September 2023 direkt beim Land Niederösterreich gestellt werden. Mehr dazu >>

    Anfang Dezember sorgte das Burgenland mit einem Deckel-Doppelschlag für Aufsehen. Mit einem Gas- sowie einem Wärmepreisdeckel möchte man für die burgenländische Bevölkerung Abhilfe schaffen. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro. Zur Berechnung werden das Jahres-Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des jeweiligen Haushalts herangezogen. Maßgeblich sind dabei vier Obergrenzen beim Haushaltseinkommen, konkret für Heizkostenzuschussbezieher und weiters für Haushalte bis 33.000, 43.000 sowie 63.000 Euro netto pro Jahr – mit dementsprechend gestaffelten Prozentsätzen. Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden.

    Länder-Einmalzahlungen bei Wohnen und Energie

    In Oberösterreich kann ein Wohn- und Energiekosten-Bonus einmalig bis 30. Juni 2023 online unter ooe.gv.at/energiekostenbonus beantragt werden. Für Ein-Personen-Haushalte und Mehrpersonen-Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren gibt es 200 Euro extra. Mehrpersonen-Haushalte mit einem Kind unter 18 Jahren bekommen einen Bonus von 300 Euro und Mehrpersonen-Haushalte mit zwei oder mehreren Kindern unter 18 Jahren bekommen 400 Euro Bonus. Mehr dazu >>

    Einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 600 Euro erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und für die die folgenden Regeln gelten.

    Deren monatliches Nettoeinkommen darf nicht 1.300 Euro (Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher) bzw. 1.700 Euro (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften) überschreiten. 

    Obendrein wird bereits im April der letzte Teil des "Kärntenbonus" in Höhe von 100 Euro an anspruchsberechtigte Kärntner ausgezahlt. Zudem wird gerade ein bis zu 200 Euro schwerer Wohnkostenzuschuss für Haushalte wegen der Erhöhung der Richtwertmieten abgewickelt. Der Tirol-Zuschuss, der seit 1. April und bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, ist ein weiterer Geldbonus eines Bundeslands.

    Strom-Rabatt gesetzlich beschlossen

    Er setzt sich aus Heizkostenzuschuss in der Höhe von 250 Euro und einem Wohnkostenzuschuss in der Höhe ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße) zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Mehr Infos >>

    Und der Vorarlberger Energieversorger Illwerke-vkw hat die Strompreise für Haushaltskunden per 1. April von aktuell 10 Cent/Kilowattstunde (netto) auf 24 Cent erhöht. Um dieses Plus abzufangen, hat die Vorarlberger Landesregierung Anfang März einen Strom-Rabatt gesetzlich beschlossen. Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Der Rabatt wird schnell und unbürokratisch direkt von der Stromrechnung abgezogen.