Oberösterreich

16-Jährige zittert wegen Online-Kurs um Führerschein

Eva Amandowitsch (16) aus Wilhering macht gerade den L17-Führerschein. Wegen des Theoriekurses steht genau der jetzt auf der Kippe. 

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Die BH könnte Eva (16) und Gerald Amandowitsch (54) einen Strich durch die Rechnung machen.
Die BH könnte Eva (16) und Gerald Amandowitsch (54) einen Strich durch die Rechnung machen.
picturedesk, privat

"Nächste Woche kriegen wir die ersten 1.000 Kilometer voll", erzählt Gerald Amandowitsch. Seit Wochen sitzt der 54-jährige Wilheringer gemeinsam mit Tochter Eva (16) regelmäßig im Auto, um für die L17-Prüfung zu üben und Fahrpraxis zu sammeln.

Damit Vater und Tochter überhaupt Übungsfahrten machen durften, musste die 16-Jährige erst den Theoriekurs der Fahrschule besuchen und mit einem Ausbildner Fahrstunden absolvieren. Aber auch der 54-Jährige wurde eingeschult und auf seine Rolle als Begleitperson vorbereitet. Die Fahrschule Easy Drivers in Leonding bestätigte die Voraussetzungen und Familie Amandowitsch erhielt per Bescheid von der BH Linz-Land die Erlaubnis, die L17-Ausbildungsfahrten durchzuführen.

Online-Theoriekurse grundsätzlich nicht erlaubt

So weit so gut, bis die Fahrschule wenige Tage nachdem der Bescheid erfolgt war, plötzlich von der Behörde aufgesucht wurde. "Offenbar wollte die BH den Bescheid widerrufen", so Amandowitsch. Hintergrund: Eva hatte gemeinsam mit anderen Führerscheinanwärtern den Theoriekurs als Onlinekurs absolviert.

Das Problem dabei: anders als beim Home-Schooling ist die Durchführung von Online-Theoriekursen für Fahrschulen gesetzlich nicht erlaubt. "Als ein Zusatzangebot sind Online-Lektionen möglich, aber nicht als vollständiger Ersatz für den Präsenzunterricht", erklärt Joachim Steininger, Obmann der Berufsgruppe Fahrschulen, auf "Heute"-Anfrage. 

"Dagegen vorgehen"

"Als ich erfahren habe, dass die Fahrschule kontrolliert worden war, habe ich am nächsten Tag einen Brief an die BH verfasst und erklärt, dass ich, sollte der Theoriekurs wieder aberkannt und damit die Bewilligung zurückgezogen werden, sämtliche Rechtswege ausschöpfen werde, um dagegen vorzugehen. Warum in der Schule und an der Uni Distance Learning erlaubt ist, hier aber nicht, ist völlig unverständlich", so der Vater und Rechtsanwalt mit Kanzlei in Linz.

Brief an die BH verfasst

Dass sein Schreiben erhalten wurde, war ihm Tage später von der BH per Mail auch bestätigt worden. Zudem hieß es im Schreiben, dass die Rechtslage in Abstimmung mit der höherrangigen Behörde geprüft werde. Sollten diesbezüglich Maßnahmen getroffen werden, würde er darüber in Kenntnis gesetzt.

Seitdem hatte Amandowitsch nichts mehr von der Behörde gehört. Dass die BH, wie in der "Krone" angekündigt, den Bescheid jetzt zurückziehen will, darüber wurde die Familie nicht informiert. Wie "Heute" erfuhr, dürfte die BH von der betroffenen Fahrschule eine Teilnehmerliste angefordert haben. Was durchaus darauf hindeutet, dass die Behörde darüber nachdenkt, bereits ausgestellte Bescheide wieder zurückzuziehen. Für Auskünfte seitens der BH Linz-Land war am Donnerstag für "Heute" niemand erreichbar.  

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