Vorarlberg

16 Jahre Haft für Mordversuch an Ehefrau

Ein Pensionist wurde in Feldkirch (Vbg.) zu 16 Jahren Haft verurteilt. Der 67-jährige Mann attackierte seine Ehefrau im Schlaf mit einem Messer.

Heute Redaktion
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Mitten in der Nacht hatte der Mann seine Frau mit einem Messer attackiert (Symbolbild).
Mitten in der Nacht hatte der Mann seine Frau mit einem Messer attackiert (Symbolbild).
picturedesk.com

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Dienstag ein 67-jährigen Mann zu 16 Jahren Haft verurteilt. Der Pensionist hatte im Juni vergangenen Jahres seine 58-jährige Ehefrau im Schlaf mit einem Messer attackiert und gewürgt. Laut dem Gutachter war der Mann zum Tatzeitpunkt zwar psychisch angeschlagen, aber nicht unzurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die acht Geschworenen trafen nach mehreren Stunden eine klare Entscheidung. Für sie habe er versucht, die Ehefrau zu töten. Es sei nur ein Zufall, dass die Frau die Stiche mit der 17 Zentimeter langen Klinge überlebt habe, so das medizinische Gutachten. Neben der Haftstrafe muss der Mann Schmerzensgeld in der Höhe von 10.000 Euro bezahlen.

"Wollte sie ein bisschen stechen, um sie zu erschrecken"

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Frau mit zwei Messerstichen am Hals und durch wiederholtes Würgen lebensgefährlich verletzt zu haben. Vor Gericht gab der Mann an, dass er sich nicht im Geringsten schuldig fühle. "Ich wollte sie ein bisschen stechen, um sie zu erschrecken", so der Pensionist. Ihre Ehe habe nicht mehr funktioniert. Das Paar ist seit fast 40 Jahren verheiratet.

"Ich bringe doch keine Frau um, mit der ich fast 40 Jahre verheiratet bin", meinte er. Die Frau sagte aus, dass der Mann sie im Schlaf mit dem Küchenmesser verletzt habe. Sie sei erwacht und habe das warme Blut an ihrem Hals bemerkt. Seine Angriffe habe sie mit bloßen Händen abgewehrt. Er habe sie auch zweimal gewürgt, so die Frau vor Gericht.

Laut Gerichtspsychiater zurechnungsfähig

Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller ist der Mann, der auch Alkoholprobleme habe, zurechnungsfähig. Er leide zwar an gesundheitlichen Problemen, da er Krebs und zwei leichte Schlaganfälle erlitten habe, sein Handeln sei ihm aber bewusst gewesen, so Haller.

Als die Polizei damals in der Tatnacht zur Wohnung gerufen wurde, ergab sich zunächst ein unklares Tatbild, da auch der Mann schwer verletzt war. Das Opfer räumte ein, sich mit dem Tatmesser gewehrt, allerdings nur zwei Mal leicht in den Rücken gezielt zu haben.