Trotz Behinderung

160 Euro! Wiener kassiert Strafe auf eigenem Parkplatz

Ein Wiener mit schwerem Behinderungsgrad hat in Margareten einen eigenen Parkplatz – doch nun sorgt ein Strafzettel auf diesem für Ärger.
22.08.2026, 20:58
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Parkplatz-Ärger in Wien-Margareten! "Heute"-Leser Markus hat aufgrund mehrerer Erkrankungen einen hohen Behinderungsgrad. Um ihm den Alltag zu erleichtern, wurde für den Wiener ein persönlicher Behindertenparkplatz mit seinem Kennzeichen eingerichtet. Doch ausgerechnet dieser sorgt nun für mächtig Frust.

Wiener kassiert Strafe auf eigenem Parkplatz

Immer wieder sollen andere Autofahrer trotz der eindeutigen Kennzeichnung auf dem Parkplatz des Wieners stehen. Selbst ein von ihm angebrachter Zettel mit der Bitte, den Stellplatz freizuhalten, zeigte keine Wirkung. "Bitte, das ist mein Behindertenparkplatz! Nicht mehr hinstellen", schrieb Markus. Doch der Hinweis wurde nicht nur ignoriert, sondern sogar zerrissen.

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Am 7. August passierte dem gebeutelten Autolenker schließlich selbst ein folgenschweres Missgeschick. In der Aufregung vergaß er, seinen entsprechenden Parkausweis sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen. Dieser befand sich stattdessen in seiner Tasche.

Wiener schäumt vor Wut: "Fühle mich abgezockt"

Als sein Partner am Abend zum Auto ging, um etwas aus dem Fahrzeug zu holen, folgte die böse Überraschung: 160 Euro Strafe! Laut Strafverfügung hatte Markus in einem Halte- und Parkverbot geparkt, von dem Menschen mit entsprechendem Behindertenausweis ausgenommen sind. Besonders bitter für den Wiener: Die Strafe kassierte er ausgerechnet auf jenem Behindertenparkplatz, der mit seinem eigenen Kennzeichen für ihn personalisiert wurde.

"Ich fühl mich abgezockt! 160 Euro sind ein Wahnsinn", so Markus." Ich habe niemanden behindert, ich bin vor keiner Feuerwehr-Ausfahrt gestanden, oder vor einer Einfahrt, ich bin einfach nur auf meinen eigenen Parkplatz gestanden. Ich werde natürlich Einspruch erheben Und wenn ich bis aufs Verwaltungsgericht gehe."

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Fall wird jetzt geprüft

Doch was sagt die für Parkraumüberwachung zuständige MA 67 dazu? Auf Anfrage von "Heute" erklärt sie, dass auch in einem berechtigten Fahrzeug, welches innerhalb eines kennzeichenbezogene Halte- und Parkverbots für Behinderte abgestellt ist, der Ausweis gut sichtbar und im Original zu hinterlegen sei.

"Dies ergibt sich aus der gültigen Gesetzeslage und ist auch im entsprechenden Bescheid für diese Zone ausdrücklich angeführt", so der Magistrat weiter. Im Zuge des anhängigen Verwaltungsstrafverfahrens soll geklärt werden, ob Markus die Strafe nun tatsächlich zahlen muss.

{title && {title} } Gul,red, {title && {title} } 22.08.2026, 20:58
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