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165.000 Euro Schmerzensgeld für übersehenen Hirntumor

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Bei einer Computertomographie-Untersuchung wurde der Tumor einer Kärntnerin nicht diagnostiziert. Der übersehene Tumor wurde zu spät entfernt, die Frau blieb halbseitig gelähmt. Nun bekam sie vor Gericht Schmerzensgeld zugesprochen.

Es begann mit heftigen Kopfschmerzen. Aufgrund ihrer Migräne ließ die Kärntnerin im Jahr 2001 eine Computertomographie machen. Der Hirntumor, der zu diesem Zeitpunkt unter zwei Zentimeter groß war, wurde bei der Untersuchung nicht entdeckt.

Das hatte dramatische Folge: Erst 2008 wurde der Tumor diagnostiziert, bei der Entfernung erlitt die Frau einen Infarkt. Sie verbrachte die nächsten Monate im Spital und auf Reha, einen Arm und ein Bein kann sie bis heute nicht mehr bewegen.

Vieles neu lernen

Der eigentlich gutartige Tumor war in der Zeit, in der er unentdeckt blieb, auf eine Größe von drei Zentimetern gewachsen. Die Frau musste nach ihrer halbseitige Lähmung vieles neu lernen. Etwa, das Autofahren, sich mit einer Hand anziehen oder ihre Familie versorgen.

Für Österreich enormes Urteil

Das Landesgericht Kärnten entschied nun über ihre Klage gegen das Diagnoseinstitut. Denn: Bei einer korrekte Diagnose wäre es nicht zu den Komplikationen gekommen, wie ihr Anwalt Paul Wolf gegenüber der "Kleinen Zeitung" sagte: "Damals hätte man den Tumor noch besser behandeln können."

Das Gericht sprach ihr 165.000 Euro Schmerzensgeld "als Genugtuung für alles Ungemach", wie das Urteil beschrieb. Das Diagnoseinstitut haftet auch für zukünftige Folgen. Der Anwalt des Instituts, Helmut Binder, legt Berufung ein. Obwohl schon 100.000 Euro überwiesen wurden, hält er die Summe für zu hoch.