Steiermark

18-Jährige nach falscher Migräne-Diagnose gestorben

Eine Ärztin des LKH Hochsteiermark musste sich wegen fahrlässiger Tötung am Gericht in Leoben verantworten. 

Heute Redaktion
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Die Ärztin wurde am Gericht in Leoben verurteilt.
Die Ärztin wurde am Gericht in Leoben verurteilt.
picturedesk.com

Eine Ärztin des LKH Hochsteiermark soll schuld am Tod einer 18-jährigen Frau sein. Die Patientin war im Oktober 2019 in Spitalsbehandlung wegen einer gutartigen Zyste im Kopf. Dann wurde sie heimgeschickt und starb an einer Hirnschwellung.

Am Gericht in Leoben wurde die Ärztin am Donnerstag zu einer Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Bei einem stationären Aufenthalt in der Neurologischen Abteilung des LKH Hochsteiermark wurde bei einer jungen Frau eine gutartige Kolloidzyste im Gehirn festgestellt. Die Patientin war bereits seit mehreren Jahren wegen Migräne in Behandlung. Nach einer Woche wurde 18-Jährige aus dem Spital entlassen. Ein Operationstermin sollte im Dezember stattfinden.

Gefahr nicht erkannt

Noch am Abend nach ihrer Entlassung bekam die junge starke Kopfschmerzen und musste erbrechen. Also fuhr sie erneut ins LKH und die nun angeklagte Ärztin wurde verständigt. Laut Staatsanwaltschaft habe sie die Gefahr nicht erkannt und lediglich eine Migräneattacke diagnostiziert.

Die Patientin erhielt eine Schmerzinfusion. Wie die Ärztin gegenüber Richter Roman Weiss angab, habe sie eine stationäre Aufnahme empfohlen.

Ärztin bekannte sich nicht schuldig

Nach der zweiten Infusion habe sich der Zustand der jungen Frau jedoch gebessert und man ließ sie nach Hause gehen. Es sei auch der Wunsch der Patientin gewesen. Die Medizinerin bekannte sich nicht schuldig. 

Am nächsten Tag starb die 18-Jährige. Wie der Obduktionsbefund ergab, war eine Gehirnschwellung die Ursache. Die Mutter des Opfers berichtete beim Prozess, dass ihre Tochter drei Infusionen bekommen hätte und die Ärztin meinte, es handle sich um eine heftige Migräneattacke.

Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten vor, sie hätte die Patientin aufgrund der zuvor diagnostizierten Kolloidzyste stationär aufnehmen und überwachen müssen. Dann wäre auch der lebensbedrohliche Zustand erkannt worden.

Die Ärztin wurde schuldig gesprochen. Das Urteil: Vier Monate bedingte Haft und 14.400 Euro Geldstrafe. Die Beschuldigte kündigte sofort Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.