Österreich

Mitinsassinnen attackiert: Acht Jahre Haft für Frau

Heute Redaktion
Teilen
Die Angeklagte (41) musste sich am Gericht in Wr. Neustadt verantworten.
Die Angeklagte (41) musste sich am Gericht in Wr. Neustadt verantworten.
Bild: salpa, Schreiner

Mit einem Besteckmesser eine Zellengenossin attackiert, eine weitere Insassin gewürgt und mit einer Rasierklinge eine Beamtin verletzt: Eine Steirerin (41) musste in Wr. Neustadt vor Gericht.

Dass es auch in der für weibliche Insassen ausgelegten Justizanstalt Schwarzau (Neunkirchen) nicht zimperlich zugeht, zeigte der am Dienstag fortgesetzte Prozess um zweifachen Mordversuch am Gericht Wr. Neustadt: Ende 2018 soll eine 41-Jährige laut Anklage mit einem Besteckmesser in der Zelle auf ihre Mitinsassin losgestürmt sein. Das Opfer konnte den Angriff gerade noch abwehren, es trug Hämatome und Abschürfungen davon. Eine einschreitende Beamtin soll sie durch eine Rasierklinge verletzt haben.

Immer wieder hatte es Streit um das Fernsehprogramm gegeben: „Die andere hat immer das Gleiche angeschaut", so die Angeklagte.

Am 18. März dieses Jahres der nächste Angriff: Die Steirerin soll eine Inhaftierte von hinten mit beiden Unterarmen am Hals umklammert und deren Kehle zusammengedrückt haben: „Ich wurde von mehreren Frauen aufs Übelste beschimpft. Da hat es mir gereicht und ich habe eine in den Schwitzkasten genommen", rechtfertigte sich die Angeklagte, die ihr halbes Leben mit harten Drogen zu kämpfen hatte.

Die 41-Jährige gab zwar Raufereien in der Justizanstalt zu, bestritt aber jeglichen Mordversuch. Am zweiten Prozesstag vor einem Geschworenensenat wurde auch das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen erörtert. Demnach sei die Angeklagte zurechnungsfähig, aber gefährlich. Die Staatsanwaltschaft beantragte zusätzlich zu einer Strafe eine Einweisung.

Das Urteil am Dienstag gegen 21 Uhr: Vor Gericht verneinten die Laienrichter beide Mordversuche. Aber es gab einen Schuldspruch unter anderem wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung und wegen versuchten Totschlags: Acht Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für die 41-Jährige (nicht rechtskräftig).