Zwei 38-jährige Arbeiter aus Rumänien und der Ukraine kamen im Juni bei einem Unfall in Haag (Bezirk Amstetten) ums Leben. Beim Reparieren eines Rohres, das der Baggerfahrer beschädigt hatte, stürzte die knapp 2,7 Meter tiefe Künette ein. Das Erdreich begrub und tötete beide Arbeiter ("Heute" berichtete).
Bereits im Jänner hatte deshalb der 31-jährige Vorarbeiter in St. Pölten vor Gericht müssen. Er soll laut Anklage den beiden angeschafft haben, in die gefährliche Grube zu steigen und somit für ihren Tod mitverantwortlich sein.
Beim Prozess war der Sachverhalt allerdings weit weniger klar als die Anklage. Der 31-jährige Familienvater beteuerte immer wieder, dass er keine Ahnung hatte, dass die Künette gefährlich sei. Er sei nur für das Verlegen der Rohre am Grund seines Familienbetriebs verantwortlich gewesen. Sicher ist im Nachhinein, dass die Künette nicht ausreichend gesichert war. Aber er wäre selbst immer in der Künette gewesen und sei fast selbst verschüttet worden.
Der angeklagte Vorarbeiter gab an, er habe sich auf den Baggerfahrer verlassen, sei nie von ihm gewarnt worden. Sein Anwalt Johannes Riedl sagte: "Mein Mandant ist unschuldig. Die Baggerfirma hätte die Künette sichern oder anders graben müssen. Der Baggerfahrer hatte die nötigen Sicherheitsschulungen, mein Mandant nicht."
Der Baggerfahrer war aber im Jänner krank, also musste der Prozess vertragt werden.
Am heutigen Mittwoch wurde der Prozess fortgesetzt, doch es musste erneut vertagt werden. Der Beschuldigte und sein Vater berichteten, dass die Erdbaufirma nach dem Vorfall Kanalwände geliefert habe, die bis zum nächsten Tag wieder abgeholt worden seien.
Der Baggerfahrer, der die Grabungsarbeiten durchgeführt hatte, konnte sich bei der Befragung an die meisten Details des Unfallherganges nicht mehr erinnern. Er habe jedoch bei der Beschädigung eines Kanalrohres darauf hingewiesen, dass zum Austausch des Einzelteils eine Verbreiterung der Künette notwendig sei.
Zur Klärung der Verantwortung müsse nun beantwortet werden, ob der Angeklagte zur Aushebung der Grube die Firma beauftragt oder eine Überlassung von Arbeitnehmern angefordert hatte. Der 2,7 Meter tiefe und 60 Zentimeter breite Schacht entsprach laut dem Sachverständigen jedenfalls keineswegs den Sicherheitsvorschriften. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten bis zu zwei Jahre Haft.