Coronavirus

20-Jähriger starb einen Tag nach dritter Corona-Impfung

Trifft die Impfärztin eine Schuld am Tod des Kärntners? Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Entscheidung im Fall um die Tragödie getroffen.

Clemens Pilz
Der Patient hatte im Fragebogen seine Vorerkrankungen verschwiegen.
Der Patient hatte im Fragebogen seine Vorerkrankungen verschwiegen.
Sebastian Willnow / dpa / picturedesk.com

Am 17. November 2021 erhielt ein Kärntner die dritte Impfung gegen das Coronavirus mit dem Impfstoff von Biontech-Pfizer. Am nächsten Tag war der 20-Jährige , der an einer Vorerkrankung litt, tot. Der Notarzt schlug Alarm, woraufhin eine Obduktion angeordnet wurde und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnahm.

Mehrere Gutachten wurden infolge beauftragt, um herauszufinden, ob die Impfärztin eine (Mit)schuld am Tod des Mannes trifft. Vermutet wird darin als Todesursache eine "überschießende Immunreaktion und eine Störung der ohnehin angeschlagenen Herzmuskulatur". Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nun die Ermittlungen eingestellt.

"Man kann Impfärztin keinen Vorwurf machen"

Der Grund für die Entscheidung: Der 20-Jährige hatte eine Herzerkrankung, an der er litt, nicht wie vorgeschrieben im Impf-Aufklärungsbogen eingetragen. "Man kann einer Impfärztin keinen Vorwurf machen, wenn ihr wichtige Informationen verschwiegen wurden", so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zum "Kurier". Somit hafte die Medizinerin nicht für die Folgen der Komplikation.