Oberösterreich

200.000 Euro für 20 falsch eingestufte Mitarbeiter

Durchbruch für eine ganze Berufsgruppe: Weil sie vom Arbeitgeber im Kollektivvertrag falsch eingestuft, bekommen 20 Mitarbeiter nun 200.000  Euro.

Rene Findenig
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Justizpalast am Schmerlingplatz: Oberlandesgericht und Oberster Gerichtshof entschied als Letztinstanz.
Justizpalast am Schmerlingplatz: Oberlandesgericht und Oberster Gerichtshof entschied als Letztinstanz.
picturedesk.com

Nach drei Gerichtsinstanzen und zahlreichen Interventionen der Arbeiterkammer steht fest: Beschäftigte im handwerklichen Dienst der Justizbetreuungsagentur wurden vom Arbeitgeber im Kollektivvertrag falsch eingestuft. Die rund 20 Betroffenen bekommen jetzt rund 200.000 Euro rückwirkend nachbezahlt und sind künftig höher eingestuft. Das ist der Erfolg einer Klage des Betriebsrats und der Arbeiterkammer Oberösterreich beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht.

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist eine Personaldienstleisterin für die österreichische Justiz und stellt die Beschäftigten unter anderem im Strafvollzug, bei der Familien- und Jugendgerichtshilfe oder als Amtsdolmetscher zur Verfügung. In der JBA werden auch Arbeitnehmer im handwerklichen Dienst beschäftigt und in den Justizanstalten eingesetzt – zum Beispiel als Schlosser, Tischler oder Maler. Zu deren Aufgabengebiet gehört auch die Vermittlung des jeweiligen Berufsbildes an die Insassen der Justizanstalten und die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfungen als Maßnahme der Resozialisierung.

Höhere KV-Einstufung

Die Justizbetreuungsagentur stufte die betroffenen Arbeitnehmer laut Arbeiterkammer in der Verwendungsgruppe 1 des Kollektivertrages ein. "Aufgrund des Ausbildungs- und des Tätigkeitsprofils stünde ihnen aber die Verwendungsgruppe 2 zu. Gespräche des Betriebsrates mit der Geschäftsführung über eine Einstufungsänderung blieben ohne Ergebnis. Auch eine Aufforderung der Arbeiterkammer blieb erfolglos", heißt es in einer Aussendung.

 Das Gericht folgte demnach der Argumentation der Arbeitnehmervertretungen, doch die Justizbetreuungsagentur ging in Berufung. Aber auch die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Wien, bestätigte das Urteil. Nach einer neuerlichen Berufung der JBA entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) ebenfalls, dass die Einstufungen zu korrigieren sind. Für die 20 betroffenen Arbeitnehmer gibt es jetzt eine Nachzahlung von rund 200.000 Euro und künftig eine höhere KV-Einstufung.

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