Wien

Corona-Cluster in Justizanstalt Wien-Simmering

Laut einem Insassen der Justizanstalt Wien-Simmering soll dort die Corona-Situation außer Kontrolle geraten sein. 21 Fälle konnten bestätigt werden.

Leo Stempfl
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Der Eingangsbereich der Justizanstalt Wien-Simmering
Der Eingangsbereich der Justizanstalt Wien-Simmering
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Angehörige eines Häftlings der Justizanstalt Wien-Simmering meldeten sich bei "Heute". Der Insasse hat Zugang zu einem Handy und schreibt vor wenigen Tagen, dass die Corona-Situation seit ein bis zwei Wochen völlig außer Kontrolle geraten sei. Doch Berichten zufolge meldete die Justizanstalt noch vor wenigen Wochen keinen einzigen Corona-Fall. Wie kann das sein?

Auf "Heute"-Anfrage verweist das Gefängnis an die zuständige Ressortmedienstelle im Justizministerium. Diese erklärt nun: "Mit Stand 06.05.2021 sind in der Justizanstalt Wien-Simmering 4 Bedienstete positiv getestet sowie 17 Insassen."

Gesetzliche Vorgaben

Seit Beginn der Pandemie (bis 4. April 2021 war man allerdings Corona-frei) sind 10 Bedienstete am Corona-Virus erkrankt und wieder genesen, auf Seiten der Insassen verzeichnete man drei Fälle. Bereits im Februar gab es aber in Bezug auf eine Justizanstalt in Innsbruck Vorwürfe, positive Ergebnisse würden nicht an die Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden.

Das sei in Simmering nicht denkbar: "Da sich die Leitung der Justizanstalt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat, implizieren diese auch die Meldepflicht." Generell verfüge man betreffend Corona über "entsprechende Konzepte", die "individuell und bedarfsorientiert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt" werden.

Bei 17 Insassen wäre normalerweise von einer ungemein höheren Zahl an K1-Personen auszugehen, die abzusondern wären. Eine genaue Anzahl kann man allerdings nicht nennen. Es handelt sich dabei immerhin um personenbezogene und medizinische Daten, die der Datenschutzgrundverordnung und dem Ärztegesetz unterliegen würden. Aufgrund der entsprechenden Verordnung gäbe es aber "keine Arbeitseinteilung von K1-Personen."