Niederösterreich

21-Jähriger wegen Anschlag auf FP-Zentrale vor Gericht

Ein Afghane (21) soll mit drei Komplizen die FP-Zentrale in St. Pölten mit Molotowcocktails beworfen haben. Nun stand der 21-Jährige vor Gericht.
13.08.2020, 12:02

Ein 21-jähriger, mehrfach vorbestrafter Afghane stand heute in St. Pölten wegen Brandstiftung und anderer Delikte (wie Verleumdung) vor Gericht. Er soll, gemeinsam mit drei vermummten Komplizen, einen Brandanschlag auf die FP-Zentrale in St. Pölten im August 2019 verübt haben.

Anschlag auf Video

Am Überwachungsvideo sind vier Personen zu sehen, die Wurfbrandsätze gegen die Mauer und durch eingeschlagene Fensterscheiben der FPNÖ-Zentrale in Sankt Pölten werfen. 

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Der Anschlag hatte nicht nur im Lager der Freiheitlichen für Entsetzen gesorgt, bereits nach kurzer Zeit hatte die Polizei eine heiße Spur. Denn: Der 21-Jährige dürfte sich beim Anschlag verbrannt haben und ließ die Wunden im Wiener SMZ Ost-Spital verarzten.

Gutachter belastet Angeklagten

Der Mann wurde von der Polizei einvernommen ("Heute" berichtete), bestritt aber den Anschlag. Die Brandwunde sei eine ältere Verletzung. Aber: Ein Gutachten belastet den Angeklagten schwer. Denn: Die Brandwunde an Schulter/Rücken könnte sehr wohl vom Brandanschlag stammen. Laut Anwalt gebe es aber lediglich Indizien, aber keine Beweise.

21-Jähriger: "Wurde von Beamten geschlagen"

In U-Haft sorgte der 21-Jährige immer wieder für dicke Luft: Er soll einen Mitinsassen mit einem Messer bedroht haben. Als eine Verlegung in eine andere Zelle im Raum stand, drohte der Afghane mit Suizid. Weiters gab der junge Mann an, von Justizwachebeamten und Mitinsassen geschlagen worden zu sein.

"Ich war am Praterstern"

Vor Gericht heute in St. Pölten meinte der Angeklagte: "Ich habe nichts verbrochen." Zum Tatzeitpunkt sei der mehrfach vorbestrafte Afghane (3 mal wegen Drogenhandels) am Wiener Praterstern gewesen. Die Verletzung stamme von einem Sturz über eine Rolltreppe (Anm.: in der polizeilichen Einvernahme hatte er noch angegeben, dass er von der Polizei geschlagen worden sei).

Mehrere Zeugen waren vor Gericht geladen, eine Krankenschwester aus dem SMZ Ost-Krankenhaus, wo der Angeklagte zur Wundversorgung erschienen war, hatte den 21-Jährigen damals auch nach dem Verletzungsgrund gefragt. "Er sagte nur, schau Dir das Überwachungsvideo an. Was immer das heißen mag", so die Zeugin vor Gericht.

Die Verhandlung wurde für die Ladung weiterer Zeugen vertagt - Fortsetzung am 6. Oktober 2020. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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