Kurz vor dem Wochenende war bekannt geworden, dass die SÜBA AG in finanzielle Turbulenzen geschlittert ist: Die SÜBA AG (1010 Wien, Wipplingerstraße 35) hat am 11. April 2025 einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung am Handelsgericht Wien eingebracht.
Heute wurde das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über das Vermögen der SÜBA AG offiziell eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Wiener Rechtsanwalt Patrick Gensbichler bestellt, informierte der KSV1870 in einer Aussendung.
Die SÜBA AG steht im alleinigen Eigentum der nicht insolventen Hallmann Holding International Investment GmbH und ist selbst Holding- und Muttergesellschaft zahlreicher Tochtergesellschaften der "SÜBA-Gruppe", wird betont.
Laut Schuldnerangaben waren "das gestiegene Zins- und Inflationsniveau, die deutlich höheren Baukosten sowie schärfere regulatorische Vorgaben, wie zum Beispiel die KIM-Verordnung, ursächlich für die Beantragung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung".
Die Verbindlichkeiten liegen laut Schuldnerangaben bei rund 226 Mio. Euro (Liquidationswerte). Von der Insolvenz sollen 95 Gläubiger sowie 10 Dienstnehmer betroffen sein.
Alle betroffenen Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 30. Mai 2025 beim Handelsgericht Wien anmelden. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung findet am 12. Juni 2025 statt. Die entscheidende Sanierungsplantagsatzung wurde für den 10. Juli 2025 anberaumt.
Der von der Schuldnerin eingebrachte Sanierungsplanvorschlag lautet auf 20 Prozent zahlbar binnen zwei Jahren. Die Finanzierung des Sanierungsplans soll aus dem Fortbetrieb des Unternehmens bzw. gegebenenfalls mit Unterstützung durch einen Investor gelingen.
Der Fortbetrieb selbst soll laut Angaben der Schuldnerin "durch eine geordnete und strukturierte Verwertung von Immobilienprojekten auf Ebene der nicht insolventen Tochtergesellschaften finanziert werden. Die Schuldnerin selbst verfügt über kein Liegenschaftseigentum", informiert der KSV1870.
"In den nächsten Wochen wird der Insolvenzverwalter zu prüfen haben, ob die Sanierungsbestrebungen der Schuldnerin aufrechterhalten werden können. Entscheiden werden letztlich die betroffenen Gläubiger, ob diese die Sanierungsbestrebungen der Schuldnerin unterstützen", so Jürgen Gebauer vom KSV1870.
Mit der SÜBA Bau- und Projekterrichtungs GmbH ist übrigens eine weitere Gesellschaft der "SÜBA-Gruppe" insolvent. Über diese Gesellschaft wurde bereits am 20. Dezember 2024 ein Insolvenzverfahren eröffnet.
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